Kategorie:Vulgata:AT:Neh10: Unterschied zwischen den Versionen

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10,32: Vgl. 13,15ff.;Jer 17,21-27. Das siebte Jahr ist ein Sabbatjahr; in diesem Jahr durfte nichts angebaut werden. Die israelitischen Sklaven wurden entlassen. Ein Darlehen, das man einem armen Volksgenossen gewährt hatte, durfte man nicht einfordern. • 33:2 Mos 30,13-16. Hier ist allerdings die Höhe der Kopfsteuer anders bestimmt. • 36-37: 2 Mos 23,19; 34,26; 4 Mos 15,20f; 18,12f; 5 Mos 18,4;26,1ff. Zur Erstgeburt der Tiere vgl. 2 Mos 22,29; 4 Mos 18,15-18, zur Lösepflicht menschlicher Erstgeburt 2 Mos 13,13; 34,20; 4 Mos 18,15f. • 38: 4 Mos 18,21-24. • 12,1f.: Die israelitische Priesterschaft war, wenigstens in nachexilischer Zeit, in 24 Klassen eingeteilt. • 22: Gemeint ist Darius II. (424-405). - Weitere Kapitel:   
10,32: Vgl. 13,15ff.;[[:Kategorie:Vulgata:AT:Jer17|Jer 17,21-27]]. Das siebte Jahr ist ein Sabbatjahr; in diesem Jahr durfte nichts angebaut werden. Die israelitischen Sklaven wurden entlassen. Ein Darlehen, das man einem armen Volksgenossen gewährt hatte, durfte man nicht einfordern. • 33: [[:Kategorie:Vulgata:AT:2Mos30|2Mos 30,13-16]]. Hier ist allerdings die Höhe der Kopfsteuer anders bestimmt. • 36-37: [[:Kategorie:Vulgata:AT:2Mos23|2Mos 23,19]]; [[:Kategorie:Vulgata:AT:2Mos34|2Mos 34,26]]; [[:Kategorie:Vulgata:AT:4Mos15|4Mos 15,20f]]; [[:Kategorie:Vulgata:AT:4Mos18|4Mos 18,12f]]; [[:Kategorie:Vulgata:AT:5Mos18|5Mos 18,4]];[[:Kategorie:Vulgata:AT:5Mos26|5Mos 26,1ff]]. Zur Erstgeburt der Tiere vgl. [[:Kategorie:Vulgata:AT:2Mos22|2Mos 22,29]]; [[:Kategorie:Vulgata:AT:4Mos18|4Mos 18,15-18]], zur Lösepflicht menschlicher Erstgeburt [[:Kategorie:Vulgata:AT:2Mos13|2Mos 13,13]]; [[:Kategorie:Vulgata:AT:2Mos34|2Mos 34,20]]; [[:Kategorie:Vulgata:AT:4Mos18|4Mos 18,15f]]. • 38: [[:Kategorie:Vulgata:AT:4Mos18|4Mos 18,21-24]]. • 12,1f.: Die israelitische Priesterschaft war, wenigstens in nachexilischer Zeit, in 24 Klassen eingeteilt. • 22: Gemeint ist Darius II. (424-405). - Weitere Kapitel:   
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Aktuelle Version vom 16. November 2011, 18:32 Uhr

Das Buch Nehemia

Kapitel 10

Die Reform des Nehemia

1 Unter all diesen Umständen trafen wir eine feste Vereinbarung und legten sie schriftlich nieder. Auf der versiegelten Urkunde befanden sich die Namen unserer Fürsten, Leviten und Priester. 2 Über den Siegeln standen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Chakaljas und Zidkia, 3 Seraja, Asarja, Jirmeja, 4 Paschchur, Amarja, Malkija, 5 Chattusch, Schebanja, Malluch, 6 Charim, Meremot, Obadja 7 Daniel, Ginneton, Baruch, 8 Meschullam, Abia, Mijamin, 9 Maasja, Bilgaj und Schemaja. Soweit die Priester. 10 Von den Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnuj, ein Nachkomme Chenadads, und Kadmiel, 11 sodann deren Amtsbrüder Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Chanan, 12 Micha, Rechob, Chaschabja, 13 Sakkur, Scherebja, Schebanja, 14 Hodija, Bani und Beninu. 15 Von den Oberhäuptern des Volkes: Parosch, Pachat-Moab, Elam, Sattu, Bani, 16 Bunni, Asgad, Bebaj, 17 Adonija, Bagoi, Adin, 18 Ater, Hiskia, Assur, 19 Hodija, Chaschum, Bezaj, 20 Chariph, Anatot, Nebaj, 21 Magpiasch, Meschullam, Chesir, 22 Meschesabel, Zadok, Jaddua, 23 Pelatja, Chanan, Anaja, 24 Hosea, Chananja, Chaschub, 25 Hallochesch, Pilcha, Schobek, 26 Rechum, Chaschabna, Maaseja, 27 Achia, Chanan, Anan, 28 Malluch, Charim und Baana.29 Der Rest des Volkes, der Priester, Leviten, Torhüter, Sänger und Tempeldiener und alle, die sich von den Heidenvölkern abgesondert und zum Gesetz Gottes bekehrt hatten, auch deren Frauen, Söhne und Töchter, alle, die das nötige Verständnis besaßen, 30 schlossen sich ihren führenden Stammesbrüdern an und verpflichteten sich unter Eid und Schwur, im Gesetz Gottes zu wandeln, das durch den Gottesknecht Moses gegeben ward, und alle Satzungen und Gebote des Herrn, unseres Gottes, zu beobachten und danach zu handeln:
31 Besonders werden wir unsere Töchter nicht den Heidenvölkern zu Frauen geben und ihre Töchter nicht für unsere Söhne nehmen. 32 Bringt die heidnische Bevölkerung am Sabbat Waren und alle möglichen Getreidesorten zum Verkauf, so werden wir an Sabbaten oder an heiligen Tagen nicht von ihnen kaufen. Wir verzichten auf den Ertrag des siebten Jahres und auf jegliche Schuldforderung. 33 Wir betrachten es als ein Gebot, jährlich den dritten Teil eines Sekels für den Dienst im Hause unseres Gottes zu spenden, 34 für die Schaubrote, das tägliche Speiseopfer und das tägliche Brandopfer, für die Sabbate, Neumonde und Feste, für die Weihegeschenke und die Sündopfer, um Israel Sühne zu verschaffen, und für jegliche Arbeit im Haus unseres Gottes. 35 Die Lose werfen die Priester, Leviten und das Volk wegen der Ablieferung des Brennholzes; wir wollen in der Reihenfolge der einzelnen Familien das Holz alljährlich zu bestimmten Zeiten zum Haus unseres Gottes bringen und es auf dem Altar des Herrn, unseres Gottes, verbrennen, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist. 36 Wir wollen die Erstlingserträge unseres Ackerbodens und alle Erstlingsfrüchte sämtlicher Bäum alljährlich zum Haus des Herrn bringen, 37 mit den Erstgeburten unserer Söhne und den Erstlingswürfen unseres Viehs nach Gesetzesvorschrift verfahren und namentlich die Erstlingswürfe unseres Groß- und Kleinviehs an das Haus unseres Gottes den Priestern abliefern, die im Haus unseres Gottes ihren Dienst verrichten. 38 Das Beste von unserem Brotteig und unseren Abgaben, von allen Baumfrüchten, vom Most und vom Öl wollen wir den Priestern in die Kammern des Hauses unseres Gottes bringen. Den Zehnten von den Erträgen unseres Ackerbodens wollen wir den Leviten geben; die Leviten selbst sollen in allen unseren Ortschaften, in denen Ackerbau betrieben wird, den Zehnten einsammeln. 39 Ein aaronitischer Priester soll die Leviten begleiten, wenn sie den Zehnten erheben. Die Leviten sollen ein Zehntel vom Zehnten in das Haus unseres Gottes, in die Vorratskammern bringen. 40 In diese Kammern sollen nämlich die Israeliten und die Leviten die Abgaben von Getreide, Most und Öl abliefern. Dort sind die heiligen Geräte, die beamteten Priester, die Torwächter und Sänger. Wir wollen das Haus unseres Gottes nicht vernachlässigen.


Fußnote

10,32: Vgl. 13,15ff.;Jer 17,21-27. Das siebte Jahr ist ein Sabbatjahr; in diesem Jahr durfte nichts angebaut werden. Die israelitischen Sklaven wurden entlassen. Ein Darlehen, das man einem armen Volksgenossen gewährt hatte, durfte man nicht einfordern. • 33: 2Mos 30,13-16. Hier ist allerdings die Höhe der Kopfsteuer anders bestimmt. • 36-37: 2Mos 23,19; 2Mos 34,26; 4Mos 15,20f; 4Mos 18,12f; 5Mos 18,4;5Mos 26,1ff. Zur Erstgeburt der Tiere vgl. 2Mos 22,29; 4Mos 18,15-18, zur Lösepflicht menschlicher Erstgeburt 2Mos 13,13; 2Mos 34,20; 4Mos 18,15f. • 38: 4Mos 18,21-24. • 12,1f.: Die israelitische Priesterschaft war, wenigstens in nachexilischer Zeit, in 24 Klassen eingeteilt. • 22: Gemeint ist Darius II. (424-405). - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 11 | 12 | 13 |

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