Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos14: Unterschied zwischen den Versionen
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4. soll er dem, der gereinigt wird,<sup>1</sup> befehlen, zwei lebende Sperlinge,<sup>2</sup> die man essen darf, und Zedernholz,<sup>3</sup> Karmosinwolle, und Ysop für sich darzubringen;<sup>4</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Mk01|Mk 1,44]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Lk05|Lk 5,14]]''] <br/> | 4. soll er dem, der gereinigt wird,<sup>1</sup> befehlen, zwei lebende Sperlinge,<sup>2</sup> die man essen darf, und Zedernholz,<sup>3</sup> Karmosinwolle, und Ysop für sich darzubringen;<sup>4</sup> [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Mk01|Mk 1,44]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Lk05|Lk 5,14]]''] <br/> | ||
5. Sodann soll er ihn einen von den Sperlingen in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser<sup>5</sup> schlachten lassen; <br/> | 5. Sodann soll er ihn einen von den Sperlingen in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser<sup>5</sup> schlachten lassen; <br/> | ||
6. den andern aber, den | 6. den andern aber, den Lebenden, soll er samt dem Zedernholz und dem Karmosin und Ysop in das Blut des geschlachteten Sperlings tauchen, <br/> | ||
7. und alsdann den zu Reinigenden damit sieben Mal besprengen,<sup>6</sup> damit er gesetzlich rein werde;<sup>7</sup> den lebenden Sperling aber soll er freilassen, dass er in´s Weite wegfliege.<sup>8</sup> <br/> | 7. und alsdann den zu Reinigenden damit sieben Mal besprengen,<sup>6</sup> damit er gesetzlich rein werde;<sup>7</sup> den lebenden Sperling aber soll er freilassen, dass er in´s Weite wegfliege.<sup>8</sup> <br/> | ||
8. Und nachdem der Mensch seine Kleider gewaschen, soll er alle Haare an seinem Leibe abscheren und sich baden,<sup>9</sup> und so gereinigt soll er in das Lager treten, nur dass er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleibe, <br/> | 8. Und nachdem der Mensch seine Kleider gewaschen, soll er alle Haare an seinem Leibe abscheren und sich baden,<sup>9</sup> und so gereinigt soll er in das Lager treten, nur dass er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleibe, <br/> | ||
9. und am siebenten Tage soll er sein Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen, und die Haare des ganzen Körpers abscheren. Und nachdem er nochmals die Kleider und den Leib gewaschen hat, <br/> | 9. und am siebenten Tage soll er sein Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen, und die Haare des ganzen Körpers abscheren. Und nachdem er nochmals die Kleider und den Leib gewaschen hat, <br/> | ||
10. soll er am achten Tage zwei fehlerfreie Lämmer und ein einjähriges fehlerloses Schaf nehmen, und drei | 10. soll er am achten Tage zwei fehlerfreie Lämmer und ein einjähriges fehlerloses Schaf nehmen, und drei Zehntel<sup>10</sup> seines Mehl zum Speiseopfer, mit Öl angemacht, und ein Sechstel Öl<sup>11</sup> besonders. <br/> | ||
11. Und der Priester, der den Menschen reinigt, soll ihn samt allem diesem vor dem Herrn an der Türe des Zeltes des Zeugnisses darstellen. <br/> | 11. Und der Priester, der den Menschen reinigt, soll ihn samt allem diesem vor dem Herrn an der Türe des Zeltes des Zeugnisses darstellen. <br/> | ||
12. und das eine Lamm nehmen, und es als Schuldopfer<sup>12</sup> darbringen, samt dem Sechstel Öl; und wenn er alles vor dem Herrn dargebracht, <br/> | 12. und das eine Lamm nehmen, und es als Schuldopfer<sup>12</sup> darbringen, samt dem Sechstel Öl; und wenn er alles vor dem Herrn dargebracht, <br/> | ||
13. soll er das Lamm da schlachten, wo<sup>13</sup> man das Sündopfer und das Brandopfer zu schlachten pflegt, das ist<sup>14</sup> an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig. <br/> | 13. soll er das Lamm da schlachten, wo<sup>13</sup> man das Sündopfer und das Brandopfer zu schlachten pflegt, das ist<sup>14</sup> an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig. <br/> | ||
14. Sodann soll der Priester von dem Blute des Opfertieres, welches als Schuldopfer geschlachtet wurde, etwas nehmen und dem, der sich reinigen | 14. Sodann soll der Priester von dem Blute des Opfertieres, welches als Schuldopfer geschlachtet wurde, etwas nehmen und dem, der sich reinigen lässt, auf das rechte<sup>15</sup> Ohrläppchen und auf den Daumen der rechten Hand und die rechte große Zehe streichen; <br/> | ||
15. und er soll etwas von dem Sechstel Öl in seine linke Hand gießen, <br/> | 15. und er soll etwas von dem Sechstel Öl in seine linke Hand gießen, <br/> | ||
16. und seinen rechten Finger darein tauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen. <br/> | 16. und seinen rechten Finger darein tauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen. <br/> | ||
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21. Ist er aber arm, und kann seine Hand das Erwähnte nicht erschwingen, so soll er ein Lamm zum Schuldopfer nehmen, damit der Priester für ihn bete, und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zum Speiseopfer, und ein Sechstel Öl, <br/> | 21. Ist er aber arm, und kann seine Hand das Erwähnte nicht erschwingen, so soll er ein Lamm zum Schuldopfer nehmen, damit der Priester für ihn bete, und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zum Speiseopfer, und ein Sechstel Öl, <br/> | ||
22. ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, von denen die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer bestimmt sei. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos05|3Mos 5,7.11]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos12|3Mos 12,8]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Lk02|Lk 2,24]]''] <br/> | 22. ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, von denen die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer bestimmt sei. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos05|3Mos 5,7.11]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos12|3Mos 12,8]], [[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:Lk02|Lk 2,24]]''] <br/> | ||
23. Und diese soll er am achten | 23. Und diese soll er am achten Tage seiner Reinigung dem Priester zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen. <br/> | ||
24. Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer samt dem Sechstel Öl nehmen und beide zugleich erheben;<sup>21</sup> <br/> | 24. Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer samt dem Sechstel Öl nehmen und beide zugleich erheben;<sup>21</sup> <br/> | ||
25. alsdann soll er das Lamm<sup>22</sup> schlachten und von seinem Blute etwas auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen | 25. alsdann soll er das Lamm<sup>22</sup> schlachten und von seinem Blute etwas auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und seine rechte große Zehe streichen, <br/> | ||
26. etwas vom Öl aber in seine linke Hand gießen, <br/> | 26. etwas vom Öl aber in seine linke Hand gießen, <br/> | ||
27. den Finger der rechten Hand hineintauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen. <br/> | 27. den Finger der rechten Hand hineintauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen. <br/> | ||
28. Sodann soll er dem, der sich reinigen | 28. Sodann soll er dem, der sich reinigen lässt, das rechte Ohrläppchen, und den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe an der Stelle berühren, wo das für die Schuld vergossene Blut ist. <br/> | ||
29. Den übrigen Teil des Öles aber, der in der linken Hand ist, soll er auf das Haupt des Gereinigten ausschütten, damit er den Herrn für ihn versöhne; <br/> | 29. Den übrigen Teil des Öles aber, der in der linken Hand ist, soll er auf das Haupt des Gereinigten ausschütten, damit er den Herrn für ihn versöhne; <br/> | ||
30. und sodann die eine Turteltaube oder die eine junge Taube darbringen. <br/> | 30. und sodann die eine Turteltaube oder die eine junge Taube darbringen. <br/> |
Version vom 3. August 2015, 13:53 Uhr
Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XIV.
Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 14
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1.Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens: 3. Qui egressus de castris, cum invenerit lepram esse mundatam, 5. Et unum ex passeribus immolari jubebit in vase fictili super aquas viventes: 7. Quo asperget illum, qui mundanbus est, septies, ut jure pargetur: et dimittet passerem vivum, ut in agrum avolet. 9. Et die septimo radet capillos capitis, barbamque et supercilia, ac totius corporis pilos. Et lotis rursum vestibus et corpore 10. Die octavo assumet duos agnos immaculatos, et ovem anniculam absque macula, et tres decimas similæ in sacrificium, quæ conspersa sit oleo, et seorsum olei sextarium. 13. Immolabit agnum, ubi solet immolari hostia pro peccato, et holocaustum, id est, in loco sancto. Sicut enim pro peccato, ita et pro delicto ad sacerdotem pertinent hostia: Sancta sanctorum est. 15. Et de olei sextario mittet in manum suam sinistram, 23. Offeretque ea die octavo purificationis suæ sacerdoti, ad ostium tabernaculi testimonii coram Domino. 25. Immolatoque agno, de sanguine ejus ponet super extremum auriculæ dextræ illius qui mundatur, et super polices manus ejus ac pedis dextri: 26. Olei vero partem mittet in manum suam sinistram, 28. Tangetque extremum dextræ auriculæ illius qui mundatur, et polices manus ac pedis dextri in loco sanguinis qui effuses est pro delicto: 29. Reliquam autem partem olei, quæ est in sinistra manu, mittet super caput purificati, ut placet pro eo Dominum: 30. Et turturem sive pullum columbæ offered, 32. Hoc est sacrificium leprosi, qui habere non potest omnia in emundationem sui. 35. Ibit cujus est domus, nuntians sacerdoti, et dicet: Quasi plaga lepræ videtur mihi esse in domo mea. 36. t ille præcipiet ut efferent universa de domo, priusquam ingrediatur eam, et videat utrum leprosa sit, ne immunda fiant Omnia quæ in domo sunt. Intrabitque postea ut consideret lepram domus: 38. Egredietur ostium domus, et statim claudet illam septem diebus. 39. Reversusque die septimo, considerabit eam: si invenerit crevisse lepram, 40. Jubebit erui lapides in quibus lepra est, et projici eos extra civitatem in locum immundum: 41. Domum autem ipsam radi intrinsecus per circuitum, et spargi pulverem rasuræ extra urbem in locum immundum, 44. Ingressus sacerdos viderit reversam lepram, et parietes resporsos maculis, lepra est perseverans, et immunda domus: 45. Quam statim destruent, et lapides ejus ac ligna, atque universum pulverem projicient extra oppidum in locum immundum.
51. Tollet lignum cedrinum, et hyssopum, rt coccum et passerem vivum, et tinget Omnia in sanguine passeris immolate, atque in aquis viventibus, et asperget domum septies, 52. Purificabitque eam tam in sanguine passeris quam in aquis viventibus, et in passere vivo, lignoque cedrino et hyssop atque vermiculo. 57. Ut possit sciri quo tempore mundum quid, vel immundum sit. |
1.Und der Herr redete zu Moses und sprach: |
Fußnote
Kap. 14 (1) Rein erklärt wird. - (2) Hebr.: Kleine Vögel. - (3) Ein kleines Stück. Das Zedernholz, das seine Fäulnis zulässt, bedeutet, dass diese von dem leibe des Menschen entfernt ist, der rote Faden bezeichnet die wiederkehrende Farbe der Gesundheit, der Ysop, eine wohlriechende Pflanze, zeigt an, dass der üble Geruch gewichen ist. - (4) Diese Dinge wurden auch bei der Reinigung derjenigen angewendet, welche durch Berührung eines Toten unrein geworden waren. [4Mos 19,6] Der Aussätzige galt als ein lebendig Toter. - (5) Quellwasser, das in einem Gefäße ist. - (6) Mittels des Zedernstabes. - (7) Die Reinigungen (in diesen und anderen Fällen) sollten das Bewusstsein des Sündenfalls und der Erbsünde, sowie der allgemeinen Sündhaftigkeit und eben damit auch der Erlösungsbedürftigkeit und das Verlangen nach Sühne und Reinigung der Seele wach erhalten. Daher war bei den größeren Reinigungen auch geradezu ein Sündopfer vorgeschrieben, das wie alle Sündopfer auf den hinwies, der la das wahre Opferlamm die Sünden der Welt hinwegnehmen sollte. - (8) Der lebende Vogel gehört mit zur Entsündigung. (Siehe V. 52) Er ist dem Bocke zu vergleichen, welcher am Versöhnungstage in die Wüste getrieben ward [3Mos 16] oder er ist das Bild des gereinigten Aussätzigen, der zu seiner Beschäftigung und Wohnung zurückkehren darf. Eine ähnliche Reinigung [3Mos 15,3ff.28ff]. - (9) Siehe V. 9. - (10) Drei Zehntel = 11,64 Liter. - (11) Im Hebr.: Ein Log, nur hier, (nach den Rabbinen 1/12 Hin = 1/72 Bath oder Epha), etwa 0,29 Liter. - (12) Die Israeliten erwarteten vielfach Lohn und Strafe für des Menschen Tun schon während des Erdenlebens, deshalb galt ihnen Krankheit und Früher Tod, ja überhaupt jedes schwere Leid als ein Zeichen von Schuld, als Strafe seitens Gottes. Ganz besonders war dies der Fall bei der furchtbaren Krankheit des Aussatzes, in welcher die Macht des Todes, der der Sünde Sold ist, so überwältigend zum Ausdruck kam, dass sie geradezu als des Todes Erstgeborener [Job 18,13] bezeichnet wird. - (13) Die Nordseite. - (14) Dieser Zusatz der Vulgata bleibt besser fort. - (15) Die rechten Glieder galten als vornehmer. Die Zeremonie bedeutet, dass der für rein Erklärte sich jetzt an andere anschließen und in das Heiligtum kommen darf. Vergl. [3Mos 8,23]. - (16) Wie der Ölzweig ist auch das Öl Sinnbild des Friedens und der Freude. - (17) Hebr.: ihm Sühne schaffen. - (18) Durch Schlachtung des Mutterschafes – die sündige Gebrechlichkeit kam vom Weibe. - (19) Das andere Lamm, als Zeichen gänzlicher Hingabe an Gott. - (20) Speiseopfer. - (21) Siehe [2Mos 29,24]. - (22) Hebr.: Das Schuldopferlamm.- (23) Hebr.: Als Sündopfer. - (24) Speiseopfer. - (25) Hebr.: Gesetz für. - (26) Hebr.: der bei seiner Reinigung das Geforderte nicht zu leisten vermag. - (27) Es lässt sich nicht bestimmt angeben, was mit dem Häuseraussatz gemeint ist, wohl nicht der in Ägypten heimische (weiße) Salpeterfraß. V. 34 ist ferner im Hebr. von einem Hervorrufen des Übels durch Gott die Rede (und ich Aussatzschaden in einem Hause des Landes eures Besitzes entstehen lasse) und V. 40ff findet beim Häuseraussatze ein Entsündigen statt, das für den Kleideraussatz V. 49ff nicht vorgeschrieben ist. - (28) Vom Augenblick an, wo der Aussatz festgestellt ist. - (29) Als unheilig muss es aus der Mitte des heiligen, Gott geweihten Volkes entfernt werden. - (30) Anknüpfung an V. 38 und 42. - (31) Fortsetzung zu V. 39, V. 44. - (32) Hebr.: Entsündigung. - (33) Kleine Vögel. - (34) Hebr.: An Hautflecken, Blattern und glänzenden Flecken. - (35) Im Hebr. wird der Schluss beigefügt: Dies sind die Bestimmungen betreffs des Aussatzes. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
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