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Aktuelle Version vom 10. November 2011, 15:43 Uhr
Fünftes Buch Moses
Kapitel 23
Verbot der Blutschande
1 Niemand darf sich die Frau seines Vaters zur Ehe nehmen und die Bettdecke seines Vaters aufdecken.
Die Gemeinde des Herrn
2 Zur Gemeinde des Herrn darf keiner kommen, der verstümmelte Hoden oder Geschlechtsteile hat. 3 Kein entarteter Mischling darf der Gemeinde des Herrn angehören; sogar noch im zehnten Geschlecht darf er zur Gemeinde des Herrn nicht gehören. 4 Auch kein Ammoniter und kein Moabiter komme zur Gemeinde des Herrn; auch nicht im zehnten Geschlecht, überhaupt nie dürfen sie in die Gemeinde des Herrn eintreten, 5 weil sie euch unterwegs, als ihr aus Ägypten fortzogt, nicht mit Brot und Wasser zu Hilfe kamen, und weil Moab wider dich den Bileam, den Sohn des Beor, aus Petor im Aramäerland gedungen hat, um dich zu verfluchen. 6 Doch der Herr, dein Gott, war dem Bileam nicht zu Willen; es verwandelte der Herr, dein Gott, für dich den Fluch in Segen; denn der Herr, dein Gott, hat dich lieb. 7 Niemals sollst du auf ihr Glück und Wohlergehen bedacht sein alle deine Lebenstage. 8 Den Edomiter verabscheue nicht; denn er ist dein Bruder! Auch den Ägypter sollst du nicht verabscheuen; denn ein Fremdling warst du in seinem Lande! 9 Kinder, die von ihnen geboren werden, dürfen vom dritten Glied an in die Gemeinde des Herrn aufgenommen werden.
Verunreinigung des Kriegslagers
10 Ziehst du im Heerlager wider deine Feinde aus, so hüte dich vor allem, was ungehörig ist! 11 Ist also unter dir ein Mann, der unrein ist infolge einer nächtlichen Begebenheit, so gehe er hinaus vor das Lager und komme nicht ins Lager zurück! 12 Gegen Abend wasche er sich, und bei Sonnenuntergang kehre er wieder zum Lager zurück! 13 Auch sollst du außerhalb des Lagers einen abseits gelegenen Ort haben, zu dem du hinausgehst. 14 Ferner mußt du unter deinen Geräten einen Pflock haben. Wenn du also hinausgehen und austreten mußt, dann grabe ein Loch und decke deinen Unrat wieder zu! 15 Denn der Herr, dein Gott, geht in deinem Heerlager umher, um dir zu helfen und deine Feinde zu unterwerfen. Darum sei dein Heerlager heilig; er schaue bei dir nichts Widerliches, damit er sich nicht von dir zurückziehe!
Entlaufene Sklaven
16 Du sollst einen Sklaven seinem Herrn nicht wieder ausliefern, wenn er sich von seinem Herrn weg zu dir flüchtet. 17 Er wohne bei dir in deiner Mitte an dem Ort, den er sich in einer deiner Ortschaften nach Belieben aussucht; du darfst ihn nicht belästigen.
Weihedirnen
18 Es darf unter den Töchtern Israels keine geweihte Dirne geben und unter den israelitischen Söhnen keinen geweihten Buhler. 19 Dirnenlohn oder Hundegeld darfst du nicht in das Haus des Herrn, deines Gottes um irgendeines Gelübdes willen bringen; denn beide sind für den Herrn, deinen Gott, ein Greuel.
Zinsverbot
20 Von deinem Stammesbruder darfst du keinen Zins annehmen, weder Zins für Geld noch Zins für Speisen, überhaupt keinen Zins für etwas, was man verzinsen kann. 21 Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Stammesgenossen nicht. So wird der Herr, dein Gott, dich in allen Unternehmungen segnen in dem Land, dahin du ziehst, um es zu besitzen.
Gelübde
22 Gelobst du dem Herrn, deinem Gott, etwas, so erfülle es ohne Säumen, sonst wird der Herr, dein Gott, es von dir fordern, und es liegt Schuld auf dir. 23 Wenn du aber auf das Geloben ganz verzichtest, bist du schuldlos. 24 Was deine Lippen ausgesprochen, mußt du halten und erfüllen, so wie du das Ausgesprochene als freiwillige Gabe dem Herrn, deinem Gott, gelobt hast.
Der Hungrige im Weinberg
25 Gehst du durch den Weinberg deines Nächsten, so darfst du Trauben nach Wunsch essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun. 26 Gehst du durch das Kornfeld deines Nächsten, so darfst du mit deiner Hand Ähren abreißen; aber eine Sichel darfst du im Getreide deines Nächsten nicht schwingen.
Fußnote
23,2: Wendet sich gegen die Selbstverstümmelung, die in manchen heidnischen Kulten gebräuchlich ist. 20-21: Erlaubt nicht den Wucher an Fremden, sondern ist in erster Linie als Liebesgebot dem verarmten Volksgenossen gegenüber zu verstehen. Das Zinsverbot der mittelalterlichen Kirche gründet sich auf diese Stelle. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |
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