Kategorie:Vulgata:AT:3Mos20: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 9. November 2011, 06:15 Uhr

Drittes Buch Moses

Kapitel 20

Molechdienst

1 Der Herr sprach zu Moses: 2 »Zu den Israeliten sollst du sagen: Jeder von den Israeliten und den Fremden, die sich in Israel aufhalten, der eines von seinen Kindern dem Molech hinschenkt, soll des Todes sterben; die Bürger des Landes sollen ihn steinigen. 3 Ich selbst will mein Antlitz gegen einen solchen Mann richten und ihn aus der Mitte seines Volkes austilgen, weil er eines seiner Kinder dem Molech hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat. 4 Und wenn etwa das Volk des Landes vor einem solchen, der eines von seinen Kindern dem Molech geopfert hat, die Augen verschließt, so daß man ihn nicht tötet, 5 dann richte ich mein Antlitz wider diesen Mann und sein Geschlecht und tilge ihn samt allen, die mit ihm buhlerisch dem Molech nachlaufen, aus der Mitte ihres Volkes.

Toten- und Wahrsagegeister

6 Wendet sich aber jemand an Toten- und Wahrsagergeister, um ihnen buhlerisch nachzulaufen, will ich wider einen solchen mein Antlitz wenden und ihn aus seinem Volke ausrotten! 7 Heiligt euch also und seid heilig; denn ich bin der Herr, euer Gott! 8 Beobachtet meine Satzungen und erfüllt sie! Ich bin der Herr, der euch heiligt.

Ehe, Familie, Keuschheit

9 Ja, ein jeder, der seinen Vater und seine Mutter schmäht, soll des Todes sterben: er schmähte Vater und Mutter, hat also Blutschuld auf sich geladen. 10 Wenn ein Mann mit der Frau seines Nächsten Ehebruch treibt, dann sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin des Todes sterben. 11 Wer der Frau seines Vaters beiwohnt, hat die Blöße seines Vaters enthüllt; beide sollen des Todes sterben; Blutschuld belastet sie. 12 Wohnt jemand seiner Schwiegertochter bei, sollen beide des Todes sterben; eine Schandtat haben sie begangen; Blutschuld belastet sie. 13 Wohnt ein Mann seinesgleichen wie einem Weibe bei, so haben beide Abscheuliches getan; sie sollen des Todes sterben; Blutschuld belastet sie. 14 Nimmt sich jemand eine Frau und dazu deren Mutter, dann ist das eine Schandtat; im Feuer soll man ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit nicht weiter Schandtat bei euch sei! 15 Verkehrt jemand mit einem Stück Vieh, so soll er des Todes sterben, und auch das Tier sollt ihr töten. 16 Naht sich ein Weib einem Stück Vieh, sich begatten zu lassen, so sollst du das Weib mit dem Tier töten; sie sind des Todes; Blutschuld belastet sie. 17 Nimmt sich ein Mann seine Schwester, die Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und verkehren sie miteinander, so ist das eine Schmach; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen weggetilgt werden; denn er hat mit seiner Schwester Verkehr gehabt; er muß seine Schuld tragen. 18 Schläft ein Mann bei einer Frau zur Zeit ihrer Unreinheit und pflegt Verkehr mit ihr, deckt also ihren Blutfluß auf, und sie entblößt die Quelle ihres Blutes, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden. 19 Die Schwester deiner Mutter und deines Vaters darfst du nicht schänden; denn ein solcher hat seine Blutsverwandte entblößt; beide müssen ihre Schuld tragen. 20 Wohnt einer seiner Tante bei, so hat er seines Oheims Blöße aufgedeckt; ihre Sündenschuld müssen sie tragen; kinderlos soller sie sterben. 21 Nimmt jemand die Frau seines Bruders, so ist das etwas Abscheuliches; er hat seines Bruders Blöße enthüllt; sie sollen kinderlos bleiben. 22 Beobachtet daher alle meine Gesetze und Gebote und erfüllt sie, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch führe, auf daß ihr darin wohnt! 23 Wandelt nicht in den Satzungen der Heidenvölker, die ich vor euch vertreibe, weil sie dies alles getan haben, so daß ich mich an ihnen ekelte. 24 Darum sagte ich euch: Nehmt ihr Land in Besitz! Ich selbst verleihe es euch zum Besitz, ein Land, das von Milch und Honig fließt: Ich bin der Herr, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat! 25 Unterscheidet zwischen den reinen und den unreinen Vierfüßlern, den unreinen und den reinen Vögeln; macht euch nicht selbst zum Abscheu durch die Vierfüßler und die Vögel und durch alles, was auf der Erde kriecht; ich habe das für euch abgesondert und als unrein erklärt. 26 Seid mir also heilig; denn ich, der Herr, bin heilig; ich habe euch auserwählt aus den Völkern, damit ihr mir gehört!

Wahrsagerei

27 Ist in einem Mann oder Weib ein Toten oder Wahrsagegeist, so sollen sie des Todes sterben. Steinigen soll man sie, Blutschuld belastet sie.«


Fußnote

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