Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:I 35

Aus Vulgata
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35. Wann ist der Vorsatz gut, so wie er bei der Beichte sein muss?

Unser Vorsatz ist gut, wenn wir entschlossen sind,

1. alle Sünden, wenigstens alle schweren Sünden, zu meiden
2. die nächste Gelegenheit zu fliehen und die nötigen Besserungsmittel anzuwenden;
3. die auferlegte Buße zu verrichten und den zugefügten Schaden wieder gutzumachen.


Hat man nur lässliche Sünden zu beichten, dann muss man wenigstens eine davon bereuen und sich darin bessern wollen. Die Beichte wäre nicht ungültig, wenn man z.B. bestimmte lässliche Sünden, etwa kleinere Lügen oder Lieblosigkeiten, nicht meiden wollte. Doch wäre eine solche Beichte sehr unvollkommen und bei einer Ordensperson eine nicht unbedenkliche Sache. Unter nächster Gelegenheit zur Sünde versteht man alles, wodurch man wahrscheinlich zur Sünde verleitet wird, z.B. eine Person, eine Gesellschaft, ein Spiel, ein Buch. „Wer die Gefahr liebt, kommt darin um“ JSir 3,27. Der beste Wille, die nächste Gelegenheit zu meiden, ist der beste Prüfstein dafür, dass die Reue oder der Vorsatz gut sind.
Der Vorsatz sei begleitet von demütigem Misstrauen auf die eigenen Kräfte und festem Vertrauen auf Gottes Gnade und Beistand.

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