Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:II-43

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43. Wann ist eine Generalbeichte ratsam?


Eine Generalbeichte ist ratsam
1. beim Beginn des Ordenslebens
2. zur Zeit der Exerzitien
3. bei der Vorbereitung auf den Tod.


Ängstliche Seelen sollen sich in Bezug auf die Ablegung einer Generalbeichte an die Weisung des Beichtvaters halten.
Beim Wechsel des Beichtvaters ist es gut, dem neuen Beichtvater wenigstens einen allgemeinen Überblick über das bisherige Leben und den jetzigen Seelenzustand zu geben.

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