Kategorie:Ordenskatechismus:11.Kapitel:II-188

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188. Aus welchen Beweggründen darf man das Ordensleben nicht erwählen?


Man darf das Ordensleben nicht aus rein natürlichen und irdischen Beweggründen erwählen.
Solche verkehrte Beweggründe sind:

a) Mangel an Mitteln oder Fleiß, in der Welt voranzukommen,
b) Das ungebührliche Drängen der Verwandten,
c) Die Aussicht, im Kloster „versorgt“ zu sein,
d) Die Hoffnung auf ein bequemes und angenehmes Leben,
e) Die Furcht, im Falle der Rückkehr in die Welt verhöhnt zu werden oder den Angehörigen Kummer zu bereiten.

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