Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:I-202

Aus Vulgata
Version vom 29. Mai 2015, 04:24 Uhr von Sr.theresia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''202. Wie streng verpflichten die Ordensgelübde?''' <br/> Die Ordensgelübde verpflichten an sich unter schwerer Sünde.<br/> Man kann sich also nicht vor…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

202. Wie streng verpflichten die Ordensgelübde?


Die Ordensgelübde verpflichten an sich unter schwerer Sünde.
Man kann sich also nicht vornehmen, sich durch die Ordensgelübde nur unter lässlicher Sünde verpflichten zu wollen.
Ein Verstoß gegen ein Ordensgelübde ist nur dann eine lässliche Sünde, wenn es sich um eine geringe Sache handelt, oder wenn es an der nötigen Erkenntnis oder vollen Einwilligung fehlt.
Im Übrigen sind die Verpflichtungen der Gelübde, besonders der Gelübde der Armut und des Gehorsams, in den einzelnen Orden verschieden. Näheren Aufschluss geben die Regeln der betreffenden Ordensgenossenschaften.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.