Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:IV-2-b-235

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235. Welche Mittel soll die Ordensperson noch insbesondere anwenden, um die Keuschheit zu bewahren?


Um die Keuschheit zu bewahren, soll die Ordensperson noch insbesondere

1. gewissenhaft die Klausur beobachten,
2. sich recht verhalten bezüglich des Verkehrs mit Weltleuten.
Die Klausur ist die äußere Abschließung der Ordensleute von der Welt.

Sie verbietet
a) den Eintritt oder die Zulassung von Personen andern Geschlechts in die sog. Klausurräume,
b) den willkürlichen Ausgang aus dem Kloster,
c) den ungehinderten Verkehr mit der Außenwelt überhaupt.

Sie ist bei den verschiedenen Orden verschieden streng. Bei den eigentlichen Männerorden ist es z.B. so: wer Frauenspersonen in die Klausur zulässt, begeht eine schwere Sünde und ist aus der Kirche ausgeschlossen, ebenso die Frauenspersonen selbst, die in die Klausur eintreten.

Die Klausur bietet der Ordensperson
a) Sicherheit vor den Gefahren der Welt,
b) Bewahrung vor unnützen Zerstreuungen.

Die äußere Einsamkeit des Klosters nützt allerdings wenig, wenn man nicht zugleich die innere Einsamkeit des Herzens übt. Deshalb halte man besonders die Phantasie und die Sinne in strenger Zucht.

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