Kategorie:Ordenskatechismus:14.Kapitel:III-4-261

Aus Vulgata
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261. Wie sollen wir uns im Reden abtöten?


Wir sollen uns im Reden abtöten, indem wir uns aller verbotener, unbedachtsamer, überflüssiger und zuweilen auch erlaubter Worte und Reden enthalten.
Die Zunge muss nicht nur als Organ des Geschmacksinnes, sondern auch als Organ der Sprache abgetötet werden. Wenn der Priester bei der letzten Ölung den Mund des Kranken salbt, betet er: „Es verzeihe dir der Herr, was du durch Geschmack und Reden gesündigt hast.“

Verboten sind vor allem
a) unreine, zweideutige, aufrührerische, zornige, verleumderische, lieblose Worte,
b) das unnötige Reden zur Zeit des Stillschweigens.

Unbedachtsam redet, wer heraussagt, was ihm gerade in den Sinn kommt, ohne auf die Regeln der Klugheit zu achten.
Überflüssig sind die Reden, die sich auf unnütze Dinge, wie weltliche Neuigkeiten, erstrecken.
Gut sind die Reden, die zur Erbauung und angemessenen Unterhaltung des Nächsten beitragen.
Wenn die Pflicht oder Liebe zum Reden mahnt, müssen wir die Zunge dadurch abtöten, dass wir nicht schweigen, sondern reden.

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