Kategorie:Stundenbuch:AT:Dtn1,16-17a

Aus Vulgata
Version vom 2. Juni 2011, 12:02 Uhr von Sr.theresia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Euren Richtern gab ich damals folgende Anordnung: Hört aufmerksam die Händel zwischen euren Stammesbrüdern und urteilt gerecht im Rechtsstreit mit einem Bruder…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Euren Richtern gab ich damals folgende Anordnung: Hört aufmerksam die Händel zwischen euren Stammesbrüdern und urteilt gerecht im Rechtsstreit mit einem Bruder oder mit einem Fremden! 17 Ihr dürft im Gericht nicht parteiisch verfahren; den Geringen und den Mächtigen sollt ihr anhören. Ihr sollt vor niemand Furcht haben, denn Gottessache ist das Gericht.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.