Kategorie:Ordenskatechismus:1.Kapitel:I 6
6. Worin besteht die klösterliche Vollkommenheit?
Die klösterliche Vollkommenheit besteht darin, dass man aus Liebe zu Gott außer den göttlichen Geboten auch noch die drei evangelischen Räte der Armut, Keuschheit und des Gehorsams nach einer kirchlich bestätigten Ordensregel beobachtet.
Die österliche Vollkommenheit unterscheidet sich demnach von der allgemeinen christlichen Vollkommenheit nicht wesentlich, sondern nur durch mannigfaltigere und strengere Betätigung. Eine Ordensperson ist also vollkommen, wenn sie aus Liebe zu Gott die Gebote Gottes und die Gelübde treu hält und die täglichen Werke, zu denen sie durch die Ordensregeln und -satzungen angehalten wird, möglichst gut verrichtet.
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