Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:IV-1-229
229. Wie schwer sind diese Sünden gegen die Keuschheit?
Diese Sünden gegen die Keuschheit sind
1. Todsünden, wenn sie mit klarer Erkenntnis und voller Einwilligung begangen werden,
2. lässliche Sünden, wenn die Erkenntnis nicht ganz klar ist oder der Wille nicht voll einwilligt.
Bei der Sünde wider die Keuschheit gibt also keinen geringen Gegenstand wie etwa beim siebten Gebot, sondern jede, auch eine geringe oder kurze Lust ist unter schwerer Sünde verboten.
Lässlich sündigt z.B., wer in unreinen Versuchungen unentschieden kämpft, oder wer im Halbschlaf mit einer gewissen Erkenntnis und Zustimmung gegen die Keuschheit fehlt.
Man ist nicht verpflichtet, lässliche oder zweifelhafte Sünden zu beichten. Doch soll man gerade in Bezug auf die Keuschheit recht offen sein, damit man den Fallstricken des Teufels und der Selbsttäuschung nicht verfällt und den vollen Frieden des Herzens wieder gewinnt. Man behalte nie eine begründete Unruhe in diesem Punkte über die nächste Beichte hinaus im Herzen.
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