Kategorie:Ordenskatechismus:15.Kapitel:I-2-290
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
290. Wie streng ist die heldenmütige Übung der Tugend gefordert?
Die heldenmütige Übung der Tugend ist
1. unter Sünde gefordert, wenn sonst ein Gebot Gottes übertreten würde, das auch bei großen Schwierigkeiten verpflichtet,
2. dem Eifer des einzelnen überlassen in allen übrigen Fällen.
Manches Gebot Gottes verpflichtet nicht, wenn es in einem besondern Fall schwer zu erfüllen ist. Das Gebot, dem Nächsten in großer leiblicher Not zu helfen, verpflichtet z.B. nicht, wenn man selbst dadurch zu großem Schaden käme. Das Gebot, den Glauben nicht zu verleugnen, bindet dagegen unter allen Umständen, selbst auf die Gefahr eines grausamen Todes hin.
Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.