Kategorie:Ordenskatechismus:15.Kapitel:IV-2-c-344
344. Aus welchen übernatürlichen Beweggründen müssen wir den Zorn meiden?
Wir müssen den Zorn aus folgenden übernatürlichen Beweggründen meiden:
1. er ist Sünde,
2. er führt leicht zu Gotteslästerung, Hass, Körperverletzung, Feindschaft und andern Sünden,
3. er macht das eifrige Streben nach Vollkommenheit unmöglich.
Eine plötzliche, aber nicht lange andauernde zornige Erregung ist gewöhnlich nur eine lässliche Sünde. Wird sie aber längere Zeit unterhalten und nimmt sie Geist und Herz völlig in Beschlag oder geht sie in Feindschaft über, dann ist sie schwer sündhaft.
„Ein zorniger Mensch erregt Streit, und wer leicht unwillig wird, der wird auch leicht sündigen“ (Spr 29,22).
„Der Zorn ruht im Rufen des Toren“ (Koh 7,10).
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