Kategorie:Ordenskatechismus:15.Kapitel:IV-2-e-354
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354. Wer ist fleißig?
Fleißig ist, wer seine Standespflichten und sonstigen Obliegenheiten möglichst gewissenhaft, eifrig und ordnungsgemäß verrichtet.
Der Fleißige lässt sich nicht von Unlust und Verdrießlichkeit beherrschen.
Er sucht nicht die Arbeiten aus, die ihm behagen, sondern hat vor allem die Pflichterfüllung im Auge.
Er besorgt das Kleine mit derselben Treue wie das Große.
Er hält die rechte Zeit und Ordnung ein und vollbringt alles in rechter und gediegener Weise.
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