Kategorie:Ordenskatechismus:2.Kapitel:III 26
26. Wie sollen wir uns verhalten, wenn wir von einer Versuchung überwunden worden sind?
Wenn wir von einer Versuchung überwunden worden sind, sollen wir
1. uns vor unordentlicher Betrübnis und Verzagtheit hüten,
2. sofort eine aufrichtige Reue und einen kräftigen Vorsatz erwecken,
3. mit allem Eifer die gewöhnlichen Andachtsübungen fortsetzen.
Unordentliche Traurigkeit nach einem Fall kommt von der ungeordneten Eigenliebe.
Bei schweren Sünden erwecke man vollkommene Reue und gehe bald, wenn irgend möglich noch am selben Tag,
zur heiligen Beichte. Bei lässlichen Sünden kann schon die unvollkommene Reue genügen.
Unsere Schwachheiten sollen dazu dienen, unsere Armseligkeit besser kennen zu lernen und demütig zu werden.
Wenn andere Zeugen unseres Fehltrittes waren, müssen wir das gegebene Ärgernis nötigenfalls wieder gutmachen.
Wenn wir in einer Versuchung gesiegt haben, sollen wir Gott dafür danken.
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