Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:IV-51

Aus Vulgata
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51. Wer darf täglich zur heiligen Kommunion gehen?


Täglich darf zur heiligen Kommunion gehen, wer

1. frei ist von Todsünden,
2. mit reiner Absicht hinzutritt.


Die heilige Kirche wünscht sehr, dass alle Gläubigen recht oft, womöglich täglich kommunizieren, wie das in den ersten christlichen Zeiten allgemeiner Brauch war.
Wer eine schwere Sünde begangen hat, muss beichten, bevor er kommuniziert; bloß Reue erwecken genügt da nicht.
Wer im Zweifel ist, ob er schwer gesündigt hat, darf an und für sich (nach Erweckung vollkommener Reue) zur heiligen Kommunion gehen. Wenn öfters solche Zweifel vorkommen, bitte man den Beichtvater um Verhaltensmaßregeln.
Lässliche Sünden, z.B. freiwillige Zerstreuungen beim Gebet, Ungeduld, kleinere Verletzungen der Nächstenliebe, machen die heilige Kommunion nicht unwürdig. Man soll daher ihretwegen nicht zurückbleiben. Weil sie aber das heilige Sakrament weniger wirksam machen, soll man sie vorher durch eine herzliche Reue tilgen und dann mit um so größerem Vertrauen zum Tisch des Herrn hinzutreten.
Rein ist die Absicht, wenn man kommuniziert, etwa um vor Sünden bewahrt zu bleiben oder um höher in den Himmel zu kommen oder um dem göttlichen Heiland zu gefallen oder aus andern übernatürlichen Beweggründen. Nicht rein ist die Absicht, wenn man kommuniziert aus bloßer Gewohnheit, aus Menschenfurcht, aus Eitelkeit und ähnlichen Beweggründen.

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