Kategorie:Ordenskatechismus:6.Kapitel:V-133

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133. Wer darf sich der höheren Gebetsarten bedienen?


Der höheren Gebetsarten darf sich bedienen, wer

1. an längeren Verstandeserwägungen keine Freude empfindet, sich aber sanft und stark zu Anmutungen hingezogen fühlt,
2. auf das festeste entschlossen ist, durch treueste und opferbereite Tugendübung und Pflichterfüllung an seiner Selbstheiligung zu arbeiten.


„Der Geist weht, wo er will“ (Joh 3,8). Manche werden schon beim Beginne ihres Tugendstrebens zum Gebet der Anmutungen berufen, andere müssen sich trotz eifrigen Strebend nach Vollkommenheit bis in ihr hohes Alter an den Weg streng methodischer Betrachtung halten. Man dränge sich nicht mit Gewalt in eine höhere Gebetsart ein. Wenn das Affektgebet oder Gebet der Einfachheit seinen Dienst zeitweise versagt, muss man zur gewöhnlichen Betrachtungsmethode zurückkehren.
Wer von Gott die Gnade des Affektgebetes oder des Gebetes der Einfachheit erhält, ist meist recht unvollkommen: er begeht noch halbfreiwillige Sünden, hat noch üble Gewohnheiten, deren Fehlerhaftigkeit er nicht einmal erkennt, und hat noch unbesiegte Leidenschaften. Er übe sich vor allem in der Demut und Selbstverleugnung.
Auch halte er fleißig geistliche Lesung und Gewissenserforschung, weil die höheren Gebetsarten weniger eine Erweiterung unserer Erkenntnis bringen.

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