Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos15

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Liber Numeri, Hebraice Vaiedabber. Caput XV.

Das vierte Buch Moses Numeri Kap. 15


II. Wanderung des verworfenen Geschlechtes vom Orte der Empörung bis Kades. (Kap. 15,1 – Kap. 20,13) 1. Verschiedene Gesetze, die nach der Empörung neu gegeben oder von neuem eingeprägt werden. A. Den künftigen Besitz Palästinas in´s Auge fassend, bestimmt Gott, dass den blutigen Opfern zugleich ein Opfer von feinem Mehle und Wein beigegeben werde (V. 15) und dass die Erstlinge des Ackers dargebracht werden. (V. 21) B. Gott bestimmt die Opfer, durch welche eine aus Unachtsamkeit begangene Sünde gegen eine der bisher gegebenen Vorschriften zu büßen ist, und bedroht den mit der Todesstrafe, der mit Verachtung des Herrn sündigt. (V. 31) Ein Mensch, der den Sabbat verletzt, wird auf Gottes Befehl gesteinigt. (V. 36) C. Vorschrift, Quasten an den Ecken der Oberkleider zu tragen, welche an die Gebote erinnern sollen.

1. Locutus est Dominus ad Moysen, dicens:
2. Loquere ad filios Israel, et dices ad eos: Cum ingressi fueritis terram habitationis vestræ, quam ego dabo vobis,
3. Et feceritis oblationem Domino in holocaustum, aut victimam, vota solventes, vel sponte offerentes munera, aut in solemnitatibus vestris adolentes odorem suavitatis Domino, de bobus sive de ovibus:
4. Offeret quicumque immolaverit victimam, sacrificium similæ, decimam partem ephi, conspersæ oleo, quod mensuram habebit quartam partem hin:
5. Et vinum ad liba fundenda ejusdem mensuræ dabit in holocaustum sive in victimam. Per agnos singulos
6. Et arietes erit sacrificium similæ duarum decimarum, quæ conspersa sit oleo tertiæ partis hin:
7. Et vinum ad libamentum tertiæ partis ejusdem mensuræ offeret in odorem suavitatis Domino.
8. Quando vero de bobus feceris holocaustum aut hostiam, ut impleas votum vel pacificas victimas,
9. Dabis per singulos boves similæ tres decimas conspersæ oleo, quod habeat medium mensuræ hin:
10. Et vinum ad liba fundenda ejusdem mensuræ in oblationem suavissimi odoris Domino.
11. Sic facies
12. Per singulos boves et arietes et agnos et hœdos.
13. Tam indigenæ quam peregrini
14. Eodem ritu offerent sacrificia.
15. Unum præceptum erit atque judicium tam vobis quam advenis terræ.
16. Locutus est Dominus ad Moysen dicens:
17. Loquere filiis Israel, et dices ad eos:
18. Cum veneritis in terram, quam dabo vobis,
19. Et comederitis de panibus regionis illius, separabitis primitias Domino
20. De cibis vestris. Sicut de areis primitias separatis,
21. Ita et de pulmentis dabitis primitiva Domino.
22. Quod si per ignorantiam præterieritis quidquam horum, quæ locutus est Dominus ad Moysen,
23. Et mandavit per eum ad vos, a die qua cœpit jubere et ultra,
24. Oblitaque fuerit facere multitudo: offeret vitulum de armento, holocaustum in odorem suavissimum Domino, et sacrificium ejus ac liba, ut ceremoniæ postulant, hircumque pro peccato:
25. Et rogabit sacerdos pro omni multitudine filiorum Israel: et dimittetur eis, quoniam non sponte peccaverunt, nihilominus offerentes incensum Domino pro se et pro peccato atque errore suo:
26. Et dimittetur universæ plebi filiorum Israel, et advenis, qui peregrinantur inter eos: quoniam culpa est omnis populi per ignorantiam.
27. Quod si anima una nesciens peccaverit, offeret capram anniculam pro peccato suo:
28. Et deprecabitur pro ea sacerdos, quod inscia peccaverit coram Domino: impetrabitque ei veniam, et dimittetur illi.
29. Tam indigenis quam advenis una lex erit omnium, qui peccaverint ignorantes.
30. Anima vero, quæ per superbiam aliquid commiserit, sive civis sit ille, sive peregrinus, (quoniam adversus Dominum rebellis fuit) peribit de populo suo:
31. Verbum enim Domini contempsit, et præceptum illius fecit irritum: idcirco delebitur, et portabit iniquitatem suam.
32. Factum est autem, cum essent filii Israel in solitudine, et invenissent hominem colligentem ligna in die sabbati,
33. Obtulerunt eum Moysi et Aaron et universæ multitudini.
34. Qui recluserunt eum in carcerem, nescientes quid super eo facere deberent.
35. Dixitque Dominus ad Moysen: Morte moriatur homo iste, obruat eum lapidibus omnis turba extra castra.
36. Cumque eduxissent eum foras, obruerunt lapidibus, et mortuus est sicut præceperat Dominus.
37. Dixit quoque Dominus ad Moysen:
38. Loquere filiis Israel, et dices ad eos ut faciant sibi fimbrias per angulos palliorum, ponentes in eis vittas hyacinthinas:
39. Quas cum viderint, recordentur omnium mandatorum Domini, nec sequantur cogitationes suas et oculos per res varias fornicantes,
40. Sed magis memores præceptorum Domini faciant ea, sintque sancti Deo suo.
41. Ego Dominus Deus vester, qui eduxi vos de terra Ægypti, ut essem Deus vester.

1. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2. Rede zu den Söhnen Israels und sage zu ihnen. Wenn ihr in das Land kommt, das euer Wohnsitz sein soll, welches ich euch geben werde,
3. und ihr dem Herrn ein Opfer bringt, es sei ein Brandopfer, oder ein Schlachtopfer,1 um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe, oder bei euren Festen, um dem Herrn einen lieblichen Geruch zu bereiten, von Rindern oder Schafen,
4. so soll jeder, der ein Opfer darbringt, auch ein Speiseopfer von feinem Mehl, das Zehntel eines Epha, mit Öl angemacht, im Maße eines Viertels Hin,2 darbringen;
5. auch soll er Wein als Trankopfer in gleichem Maße hinzugeben zu dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer.3 Zu jedem Lamme
6. und zu jedem Widder soll ein Speiseopfer von zwei Zehnteln feinen Mehles kommen, das mit einem Drittel Hin Öl angemacht ist;
7. auch soll er Wein als Trankopfer, ein Drittel desselben Maßes, zum süßen Geruche für den Herrn darbringen.
8. Wenn du aber ein Rind zum Brandopfer oder als anderes Opfer darbringst, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als Friedopfer,4
9. so sollst du zu jedem Rinde drei Zehntel feines Mehl, das mit einem halben Hin Öl angemacht ist, darbringen;
10. und Wein als Trankopfer in gleichem Maße zum süßen Geruche für den Herrn.

11. So sollst du verfahren
12. bei jedem Rinde und Widder, und Lamme, und Ziegenbocke.5
13. Sowohl Einheimische wie Fremde
14. sollen auf die gleiche Weise ihre Opfer darbringen.6
15. Einerlei Vorschrift und Recht soll für euch, wie für die Fremden, welche in euer Land kommen, gelten.
16. Der Herr redete zu Moses und sprach:
17. Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen:
18. Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde,
19. und ihr vom Brote jenes Landes esset, so sollt ihr die Erstlinge dem Herrn absondern7
20. von euren Speisen. Gleichwie ihr von der Tenne die Erstlinge absondert,
21. so sollt ihr auch von den Speisen die Erstlinge dem Herrn geben.8
22. Wenn ihr aus Versehen etwas von dem unterlasst,9 was der Herr zu Moses geredet
23. und euch durch ihn geboten hat, von dem Tage an, an welchem er anfing Gebote zu geben und weiterhin,
24. oder wenn die Gemeinde es zu tun vergisst, so soll sie ein junges Rind von der Herde als Brandopfer bringen, zum süßen Geruche für den Herrn, und das dazugehörige Speiseopfer und Trankopfer, wie die heiligen Gebräuche es fordern, und einen Ziegenbock als Sündopfer.
25. Und der Priester soll für die ganze Gemeinde der Söhne Israels beten;10 und es wird ihnen vergeben werden, denn sie haben nicht mit Wissen und Willen gesündigt; doch sollen sie dem Herrn für sich und für die Sünde ihres Versehens ein Feueropfer darbringen,
26. so wird dem ganzen Volke der Söhne Israels vergeben werden, und den Fremdlingen, die unter ihnen weilen; denn das Vergehen des ganzen Volkes beruht auf Versehen.
27. Wenn aber ein einzelner aus Versehen sündigt, so soll er eine einjährige Ziege für seine Versündigung darbringen,
28. und der Priester soll für ihn beten, weil er unbedacht vor dem Herrn gesündigt hat, und er wird ihm Vergebung erbitten, und es wird ihm verziehen werden.
29. Für Einheimische ebenso wie für Fremde gelte eine Bestimmung, für alle, welche aus Versehen gesündigt haben.
30. Wenn aber jemand aus Frevelmut etwas begeht, es sei ein Bürger oder ein Fremdling, so soll er ausgetilgt werden aus seinem Volke11 (weil er sich wider den Herrn aufgelehnt hat);12
31. denn er hat des Herrn Wort verachtet und sein Gebot zu Schanden gemacht; darum soll er weggetilgt werden und seine Missetat tragen.13
32. Es begab sich aber, als die Söhne Israels in der Wüste waren, dass sie einen Mann fanden, der am Sabbatstage Holz sammelte.14
33. Da brachten sie ihn vor Moses und Aaron und die ganze Gemeinde.
34. Diese verschlossen ihn im Gewahrsam, weil sie nicht wussten, was sie mit ihm tun sollten.15
35. Und der Herr sprach zu Moses: Dieser Mensch soll des Todes sterben, die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen.
36. Und sie führten ihn vor das Lager hinaus und steinigten ihn, und er starb, wie der Herr geboten hatte.
37. Und der Herr sprach zu Moses:
38. Rede zu den Söhnen Israels und sage ihnen, dass sie16 sich Quasten an den Ecken ihrer Oberkleider machen und himmelblaue Schnüre daran anbringen.17 [5Mos 22,12, Mt 23,5]
39. Wenn sie diese ansehen, sollen sie sich aller Gebote des Herrn erinnern und nicht ihren Gedanken und Augen folgen, allerlei Dingen nachbuhlend,
40. sondern vielmehr der Gebote des Herrn eingedenk, sie tun und ihrem Gott heilig sein.
41. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, dass ich euer Gott sei.

Fußnote

Kap. 15 (1) Die Brand- und Friedopfer waren wohl ehemals mit einem Speiseopfer verbunden. Da nun das Volk 38 Jahre die Wüste durchwandern soll, befreit Gott von letzterem, indes so, dass nur für die 38 Jahre eine Nachsicht gewährt wird, nicht für den Aufenthalt im heiligen Lande. - (2) Siehe [2Mos 29,40]. - (3) [2Mos 29,40] wird dies nur für die täglichen Lammopfer vorgeschrieben, hier auf alle Opfer von Lämmern ausgedehnt. - (4) Siehe [3Mos 7,16]. - (5) Hier fehlt in der Vulgata ein Vers: Entsprechend der Zahl der Stücke, die ihr herrichtet, sollt ihr Stück für Stück bei einem jeden so Verfahren. - (6) In der Vulgata fehlt: Das ist eine für alle Zeiten und Geschlechter geltende Satzung: bei den Opfern vor Jahve gilt für den Fremden dasselbe, wie für euch. - (7) Hebr.: sollt ihr Jahve eine Hebe darbringen von Geschlecht zu Geschlecht. - (8) Hebr. V. 20, 21: Als Erstling eures Schrotmehles sollt ihr einen Kuchen als Hebe abgeben; ebenso wie die Hebe von der Tenne sollt ihr sie abgeben. Von den Erstlingen eures Schrotmehles sollt ihr Jahve eine Hebe geben, von Geschlecht zu Geschlecht. - (9) Während die vorhergehenden Gesetze erst in dem verheißenen Lande zu beobachten waren, galt das nachfolgende V. 22 – 31 auch in der Wüste. (V. 30) Bei dem Aufstande hatten sich viele durch Sünden überlegter Bosheit vergangen, insbesondere die zehn Kundschafter, welche von Gott mit dem Tode bestraft waren. So bedurfte das Gesetz [3Mos 4] einer Ergänzung, die auch für die Folge eine Strafe für Übertretungen jenes Gesetzes aufstellte. - (10) Hebr.: Israel Sühne schaffen. - (11) Bürgerlicher Tod. - (12) Hebr.: Jahve gelästert, für Nichts geachtet hat. - (13) Hebr.: Seine Bosheit bleibe auf ihm, soll durch kein Opfer weggenommen werden können. (Aug.) - (14) Diese Erzählung ist an dieser Stelle eingefügt zur Erläuterung des Frevelmuts V. 30. Jedenfalls liegt das Ereignis hinter dem Strafurteil Gottes [4Mos 14,29] und vor dem Einzuge in das gelobte Land. - (15) Wohl bestimmt [2Mos 31,14] die Todesstrafe, doch vielleicht wollten sie erfahren, ob Gott Verzeihung gewähre. - (16) Hebr.: und ihre Nachkommen. - (17) Die himmelblaue Farbe wurde besonders für die heiligen Gewänder verwendet und war so gleichsam eine heilige, dazu verschieden von der des Kleides, so dass sie leicht die Aufmerksamkeit erregte. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 |

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