Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos22: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Vulgata
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
K (Fußnote)
Zeile 93: Zeile 93:
  
 
===Fußnote===
 
===Fußnote===
Kap. 22 ('''1''') Eines Israeliten. - ('''2''') Ja, wenn du ihn selbst nicht kennst. - ('''3''')Was damit zu tun ist, wenn der Eigentümer sich nicht findet, wird nicht gesagt; es gehörte wohl dem Finder. ('''4''') Nach der Erklärung der Juden nicht einmal Waffen. Das Weib soll noch weniger als der Mann aus der von Gott bestimmten Natürlichkeit willkürlich heraustreten und die anerschaffenen Grenzen ihres Geschlechtes verwischen. Hierher gehört die [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:1Tim02|1Tim 2,12]]''] erwähnte Entartung. - ('''5''') Dies käme der Ausrottung gleich. Andersartig ist die Vorschrift [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos22|3Mos 22,28]]'']. - ('''6''') Rings um das flache Dach. - ('''7''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos19|3Mos 19,19]]'']. Das natürlich, somit gottgewollte Verschiedene soll auch vom Menschen als solches gewahrt werden. - ('''8''') Dass nicht Ernte und Lese zur Strafe dem Heiligtum verfalle. - ('''9''') Als heiliges Denkzeichen. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos15|4Mos 15,39]]''] - ('''10''') Eines ungeheuren Verbrechens zeihen, dessen Beweis einzig die Behauptung ist. - ('''11''') Diese Gewohnheit bestand wohl schon vor Moses. Das Gesetz ist dem anderen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos05|4Mos 5,11-31]]''] verwandt. Wie dieses die Frauen gegen den Verdacht des Ehebruchs, so soll das vorstehende sie gegen die Unbeständigkeit des Ehemannes schützen. Das Leintuch, das als Lagerdecke gedacht ist, kam wohl nach der ersten Beiwohnung in den Besitz der Eltern der Frau. - ('''12''') Das Gesetz will wohl falsche Anklagen verhüten; sonst wäre auch für die Angeschuldigte die Möglichkeit eines Betruges nicht schwer gewesen. Die Furcht vor der Möglichkeit, zu den Eltern zurückgesendet zu werden, musste die Jungfrau von jeder Versündigung fern halten und die Eltern zu strenger Überwachung veranlassen, sowie die Mütter dazu führen, ihre Töchter auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen. Gewiss überzeugte sich die Mutter von der Unversehrtheit der Tochter vor der Hochzeit oder unterrichtete den Bräutigam, wenn durch eine zufällige Ursache der Hymen verletzt war. Die Hauptsache war, dass Ehebruch oder Unschuld bewiesen wurden. Das Mittel scheint später aufgegeben zu sein. - ('''13''') Eine strengere Strafe wird (anders als [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos19|5Mos 19,19]]'']) nicht verhängt, sonst würde die Frau Witwe und ginge ihres gesuchten Rechtes verlustig. - ('''14''') Die Töchter wurden im zarten Alter verlobt. Die Verlobung hatte die Kraft des Ehevertrages. Eine Verführung vor der Verlobung war wegen des zarten Alters undenkbar. Die Richter waren aber nicht genötigt, wegen der nicht festgestellten Jungfräulichkeit zu verurteilen, sondern hatten sich auch anderwertig zu überzeugen, dass die Verklagte die Beschuldigung eines ungeheuren Verbrechens verdiente. So konnten die Beweise bisweilen zur Verstoßung hinreichen, ohne dass die Todesstrafe verhängt war. Solche Klagen waren wohl sehr selten, noch seltener der Beweis für den Mangel der Jungfräulichkeit. - ('''15''') Sie hat gesündigt, während sie noch im Vaterhause war, deshalb wird sie am Orte ihrer Schande gesteinigt, nicht vor dem Tore. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos21|5Mos 21,19ff]]''] - ('''16''') Die Braut ist nicht weniger fest an den Mann gebunden, als die Verehelichte, und heißt daher V. 24 Weib. Vorausgesetzt wird an dieser Stelle die Einwilligung des Mädchens und wohl auch, dass der Verführer um ihre Verlobung wusste. - ('''17''') In der Stadt wäre Hilfe leicht zu erlangen gewesen. - ('''18''') Besser vom hebr. Text: und sie werden ertappt. Andernfalls heiraten sie einander in gewohnter Weise. - ('''19''') Eine Stiefmutter. - ('''20''') Des Vaters.
+
Kap. 22 ('''1''') Eines Israeliten. - ('''2''') Ja, wenn du ihn selbst nicht kennst. - ('''3''') Was damit zu tun ist, wenn der Eigentümer sich nicht findet, wird nicht gesagt; es gehörte wohl dem Finder. - ('''4''') Nach der Erklärung der Juden nicht einmal Waffen. Das Weib soll noch weniger als der Mann aus der von Gott bestimmten Natürlichkeit willkürlich heraustreten und die anerschaffenen Grenzen ihres Geschlechtes verwischen. Hierher gehört die [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:NT:1Tim02|1Tim 2,12]]''] erwähnte Entartung. - ('''5''') Dies käme der Ausrottung gleich. Andersartig ist die Vorschrift [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos22|3Mos 22,28]]'']. - ('''6''') Rings um das flache Dach. - ('''7''') Vergl. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos19|3Mos 19,19]]'']. Das natürlich, somit gottgewollte Verschiedene soll auch vom Menschen als solches gewahrt werden. - ('''8''') Dass nicht Ernte und Lese zur Strafe dem Heiligtum verfalle. - ('''9''') Als heiliges Denkzeichen. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos15|4Mos 15,39]]''] - ('''10''') Eines ungeheuren Verbrechens zeihen, dessen Beweis einzig die Behauptung ist. - ('''11''') Diese Gewohnheit bestand wohl schon vor Moses. Das Gesetz ist dem anderen [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos05|4Mos 5,11-31]]''] verwandt. Wie dieses die Frauen gegen den Verdacht des Ehebruchs, so soll das vorstehende sie gegen die Unbeständigkeit des Ehemannes schützen. Das Leintuch, das als Lagerdecke gedacht ist, kam wohl nach der ersten Beiwohnung in den Besitz der Eltern der Frau. - ('''12''') Das Gesetz will wohl falsche Anklagen verhüten; sonst wäre auch für die Angeschuldigte die Möglichkeit eines Betruges nicht schwer gewesen. Die Furcht vor der Möglichkeit, zu den Eltern zurückgesendet zu werden, musste die Jungfrau von jeder Versündigung fern halten und die Eltern zu strenger Überwachung veranlassen, sowie die Mütter dazu führen, ihre Töchter auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen. Gewiss überzeugte sich die Mutter von der Unversehrtheit der Tochter vor der Hochzeit oder unterrichtete den Bräutigam, wenn durch eine zufällige Ursache der Hymen verletzt war. Die Hauptsache war, dass Ehebruch oder Unschuld bewiesen wurden. Das Mittel scheint später aufgegeben zu sein. - ('''13''') Eine strengere Strafe wird (anders als [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos19|5Mos 19,19]]'']) nicht verhängt, sonst würde die Frau Witwe und ginge ihres gesuchten Rechtes verlustig. - ('''14''') Die Töchter wurden im zarten Alter verlobt. Die Verlobung hatte die Kraft des Ehevertrages. Eine Verführung vor der Verlobung war wegen des zarten Alters undenkbar. Die Richter waren aber nicht genötigt, wegen der nicht festgestellten Jungfräulichkeit zu verurteilen, sondern hatten sich auch anderwertig zu überzeugen, dass die Verklagte die Beschuldigung eines ungeheuren Verbrechens verdiente. So konnten die Beweise bisweilen zur Verstoßung hinreichen, ohne dass die Todesstrafe verhängt war. Solche Klagen waren wohl sehr selten, noch seltener der Beweis für den Mangel der Jungfräulichkeit. - ('''15''') Sie hat gesündigt, während sie noch im Vaterhause war, deshalb wird sie am Orte ihrer Schande gesteinigt, nicht vor dem Tore. [''[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos21|5Mos 21,19ff]]''] - ('''16''') Die Braut ist nicht weniger fest an den Mann gebunden, als die Verehelichte, und heißt daher V. 24 Weib. Vorausgesetzt wird an dieser Stelle die Einwilligung des Mädchens und wohl auch, dass der Verführer um ihre Verlobung wusste. - ('''17''') In der Stadt wäre Hilfe leicht zu erlangen gewesen. - ('''18''') Besser vom hebr. Text: und sie werden ertappt. Andernfalls heiraten sie einander in gewohnter Weise. - ('''19''') Eine Stiefmutter. - ('''20''') Des Vaters.
 
- Weitere Kapitel:  
 
- Weitere Kapitel:  
 
[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos01|01]] |
 
[[:Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos01|01]] |

Version vom 28. August 2019, 14:00 Uhr

Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XXII.

Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 22


Fortsetzung

1. Non videbis bovem fratris tui, aut ovem errantem, et præteribis: sed reduces ratri tuo.
2. Etiamsi non est propinquus frater tuus, nec nosti eum: duces in domum tuam, et erunt apud te quamdiu quærat ea frater tuus, et recipiat.
3. Similiter facies de asino, et de vestimento, et de omni re fratris tui quæ perierit: si inveneris eam, ne negligas quasi alienam.
4. Si videris asinum fratris tui aut bovem cecidissi in via, non despicies, sed sublevabis cum eo.
5. Non induetur mulier veste virile, nec vir utetur veste feminea: abominabilis enim apud Deum est qui facit hæc.
6. Si ambulans per viam, in arbore vel in terra nidum avis inveneris, et matrem pullis vel ovis desuper incubantem: non tenebis eam cum filiis,

7. Sed abire patieris, captos tenens filios: ut bene sit tibi, et longo vivas tempore.
8. Cum ædificaveris domum novam, facies murum tecti per circuitum: ne effundatur sanguis in domo tua, et sis reus labente alio, et in præceps ruente.

9. Non seres vineam tuam altero semine: ne et sementis quam sevisti, et quæ nascuntur ex vinea, pariter sanctificentur.
10. Non arabis in bove simul et asino.

11. Non indueris vestimento, quod ex lana linoque contextum est.
12. Funiculos in fimbriis facies per quatuor angulos pallii tui, quo operieris.

13. Si duxerit vir uxorem, et postea odio habuerit eam,
14. Quæsieritque occasiones quibus dimittat eam, objiciens ei nomen pessimum, et dixerit: Uxorem hanc, accepi, in ingressus ad eam non inveni virginem:
15. Tollent eam pater et mater ejus, et ferent secum signa virginitatis ejus ad seniores urbis qui in porta sunt:

16. Et dicet pater: Filiam meam dedi huic uxorem: quam quia odit,

17. Imponit ei nomen pessimum, ut dicat: Non inveni filiam tuam virginem: et ecce hæc sunt signa virginitatis filiæ meæ: expandent vestimentum coram senioribus civitatis:

18. Apprehendentque sense urbis illius virum, et verberabunt illum,
19. Condemnantes insuper centum siclis argenti, quos dabit patri puellæ: quoniam diffamavit nomen pessimum super virginem Israel: habebitque eam uxorem, et non poterit dimittere eam omnibus diebus vitæ suæ.

20. Quod si verum est quod objicit, et non est in puella inventa virginitas:

21. Ejicient eam extra fores domus patris sui, et lapidibus obruent viri civitatis illius, et morietur: quoniam fecit nefas in Israel, ut fornicaretur in domo patris sui: et auferes malum de medio tui.

22. Si dormierit vir cum uxore alterius, uterque morietur, id est, adulter et adultera: et auferes malum de Israel.
23. Su puellam virginem desponderit vir, et invenerit eam aliquis in civitate, et concubuerit cum ea,
24. Educes utrumque ad portam civitatis illius, et lapidibus obruentur: puella, quia non clamavit, cum esset in civitate: vir, quia humiliavit uxorem proximi sui: et auferes malum de medio tui.

25. Sin autem in agro repererit vir puellam, quæ desponsata est, et apprehendens concubuerit cum ea, ipse morietur solus:
26. Puella nihil patietur, nec est rea mortis: quoniam sicut latro consurgit contra fratrem suum, et occidit animam ejus, ita et puella perpessa est.

27. Sola erat in agro: clamavit, et nullus affuit qui liberaret eam.
28. Si invenerit vir puellam virginem, quæ non habet sponsum, et apprehendens concubuerit cum illa, et res ad judicium venerit:
29. Dabit qui dormivit cum ea, patri puellæ quinquaginta siclos argenti, et habebit eam uxorem, quia humiliavit illam: non poterit dimittere eam cunctis diebus vitæ suæ.

30. Non accipiet homo uxorem patris sui, nec revelabit operimentum ejus.


1. Wenn du den Ochsen, oder das Schaf deines Bruders1 herumirren siehst, sollst du nicht vorübergehen, sondern sie deinem Bruder zurückbringen; [2Mos 23,4]
2. und wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt und2 du ihn nicht kennst, sollst du sie in dein Haus führen, und sie sollen so lange bei dir bleiben, bis dein Bruder sie sucht und sie wieder erhält.
3. Ebenso sollst du mit dem Esel, und mit dem Kleide, und mit jeder Sache deines Bruders tun, die ihm verloren gegangen ist; wenn du sie findest, sollst du sie nicht liegen lassen, wie etwas, was dich nichts angeht.3
4. Wenn du siehst, dass der Esels deines Bruders, oder sein Ochs auf dem Wege niedergefallen ist, so sollst du es nicht unbeachtet lassen, sondern sie mit ihm aufrichten.
5. Ein Weib soll nicht Männerkleidung4 anlangen und ein Mann soll nicht Weiberkleidung anziehen; denn wer solches tut, ist vor Gott ein Greuel.
6. Wenn du auf dem Wege, auf einem Baume oder auf der Erde ein Vogelnest findest, in dem die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so nimm sie nicht mit den Jungen,5
7. sondern lass sie wegfliegen und behalte nur die Jungen, dass es dir wohlgehe und du lange lebest.
8. Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Dachgeländer ringsherum;6 damit in deinem Hause kein Blut vergossen werde und du nicht Schuld tragest, wenn jemand fällt und herunterstürzt.
9. Du sollst deinen Weinberg nicht mit einem zweiten Samen besäen;7 dass nicht der Ertrag des Samens, den du gesäet, und der des Weinberges zugleich geheiligt werde.8
10. Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zugleich pflügen.
11. Du sollst kein Kleid anziehen, das von Wolle und Linnen gewebt ist.
12. Du sollst dir an den Kanten deines Mantels, mit dem du dich umhüllst, an den vier Ecken Quasten machen.9 [4Mos 15,38]
13. Wenn jemand ein Weib nimmt, und wird ihr darnach abgeneigt,
14. und sucht Gelegenheit, sie zu entlassen, indem er sie in schlimmen Ruf bringt10 und spricht: Ich habe dies Weib genommen, und als ich zu ihr ging, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden;
15. so sollen ihr Vater und ihre Mutter sie nehmen und die Zeichen ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt, die im Tore sind, bringen:
16. und der Vater soll sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und weil er ihr abgeneigt ist,
17. bringt er sie in schlimmen Ruf und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; doch sehet, hier sind die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter;11 und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.12
18. Alsdann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen, und ihn schlagen,13
19. und ihn zudem zu einer Geldstrafe von hundert Sekel Silbers verurteilen, die er dem Vater des Mädchens geben soll, weil er eine Jungfrau Israels in schlimmen Ruf gebracht hat; und er soll sie zum Weibe behalten und sie zeit seines Lebens nicht entlassen dürfen.
20. Wenn es aber wahr ist, was er vorbringt, und das Mädchen ist nicht als Jungfrau erfunden worden,
21. so soll man sie vor die Türe des Hauses ihres Vaters hinausstoßen,14 und die Männer aus jener Stadt sollen sie steinigen, und sie soll sterben, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie im Hause ihres Vaters Unzucht trieb; und so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.15
22. Wenn ein Mann mit dem Weibe eines andern Umgang gehabt hat, so sollen beide sterben, das ist der Ehebrecher und die Ehebrecherin; und so sollst du das Böse aus Israel hinwegschaffen. [3Mos 20,10]
23. Wenn ein Mann sich mit einer Jungfrau verlobt hat und jemand in der Stadt trifft sie und wohnt ihr bei,16
24. so sollst du beide zum Tore jener Stadt hinausführen, und sie sollen gesteinigt werden: das Mädchen, weil es nicht gerufen hat, während es doch in der Stadt war; den Mann, weil er das Weib seines Nächsten entehrt hat; und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.17
25. Wenn aber ein Mann eine verlobte Jungfrau auf dem Felde trifft und wohnt ihr bei, ihr Gewalt antuend, so soll er allein sterben;
26. das Mädchen soll nichts erleiden, sie ist des Todes nicht schuldig; denn wie ein Räuber sich gegen seinen Bruder erhebt, und ihn erschlägt, so ist es auch dem Mädchen ergangen.
27. Sie war allein auf dem Felde, sie rief, aber niemand war da, der sie befreite.
28. Wenn ein Mann eine unverlobte Jungfrau trifft und tut ihr Gewalt an, und die Sache kommt vor Gericht,18

29. so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silbers geben und soll sie zum Weibe nehmen, weil er sie erniedrigt hat; er soll sie sein ganzes Leben hindurch nicht entlassen können. [2Mos 22,16]
30. Niemand soll das Weib seines Vaters19 nehmen und dessen20 Decke nicht aufheben.


Fußnote

Kap. 22 (1) Eines Israeliten. - (2) Ja, wenn du ihn selbst nicht kennst. - (3) Was damit zu tun ist, wenn der Eigentümer sich nicht findet, wird nicht gesagt; es gehörte wohl dem Finder. - (4) Nach der Erklärung der Juden nicht einmal Waffen. Das Weib soll noch weniger als der Mann aus der von Gott bestimmten Natürlichkeit willkürlich heraustreten und die anerschaffenen Grenzen ihres Geschlechtes verwischen. Hierher gehört die [1Tim 2,12] erwähnte Entartung. - (5) Dies käme der Ausrottung gleich. Andersartig ist die Vorschrift [3Mos 22,28]. - (6) Rings um das flache Dach. - (7) Vergl. [3Mos 19,19]. Das natürlich, somit gottgewollte Verschiedene soll auch vom Menschen als solches gewahrt werden. - (8) Dass nicht Ernte und Lese zur Strafe dem Heiligtum verfalle. - (9) Als heiliges Denkzeichen. [4Mos 15,39] - (10) Eines ungeheuren Verbrechens zeihen, dessen Beweis einzig die Behauptung ist. - (11) Diese Gewohnheit bestand wohl schon vor Moses. Das Gesetz ist dem anderen [4Mos 5,11-31] verwandt. Wie dieses die Frauen gegen den Verdacht des Ehebruchs, so soll das vorstehende sie gegen die Unbeständigkeit des Ehemannes schützen. Das Leintuch, das als Lagerdecke gedacht ist, kam wohl nach der ersten Beiwohnung in den Besitz der Eltern der Frau. - (12) Das Gesetz will wohl falsche Anklagen verhüten; sonst wäre auch für die Angeschuldigte die Möglichkeit eines Betruges nicht schwer gewesen. Die Furcht vor der Möglichkeit, zu den Eltern zurückgesendet zu werden, musste die Jungfrau von jeder Versündigung fern halten und die Eltern zu strenger Überwachung veranlassen, sowie die Mütter dazu führen, ihre Töchter auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen. Gewiss überzeugte sich die Mutter von der Unversehrtheit der Tochter vor der Hochzeit oder unterrichtete den Bräutigam, wenn durch eine zufällige Ursache der Hymen verletzt war. Die Hauptsache war, dass Ehebruch oder Unschuld bewiesen wurden. Das Mittel scheint später aufgegeben zu sein. - (13) Eine strengere Strafe wird (anders als [5Mos 19,19]) nicht verhängt, sonst würde die Frau Witwe und ginge ihres gesuchten Rechtes verlustig. - (14) Die Töchter wurden im zarten Alter verlobt. Die Verlobung hatte die Kraft des Ehevertrages. Eine Verführung vor der Verlobung war wegen des zarten Alters undenkbar. Die Richter waren aber nicht genötigt, wegen der nicht festgestellten Jungfräulichkeit zu verurteilen, sondern hatten sich auch anderwertig zu überzeugen, dass die Verklagte die Beschuldigung eines ungeheuren Verbrechens verdiente. So konnten die Beweise bisweilen zur Verstoßung hinreichen, ohne dass die Todesstrafe verhängt war. Solche Klagen waren wohl sehr selten, noch seltener der Beweis für den Mangel der Jungfräulichkeit. - (15) Sie hat gesündigt, während sie noch im Vaterhause war, deshalb wird sie am Orte ihrer Schande gesteinigt, nicht vor dem Tore. [5Mos 21,19ff] - (16) Die Braut ist nicht weniger fest an den Mann gebunden, als die Verehelichte, und heißt daher V. 24 Weib. Vorausgesetzt wird an dieser Stelle die Einwilligung des Mädchens und wohl auch, dass der Verführer um ihre Verlobung wusste. - (17) In der Stadt wäre Hilfe leicht zu erlangen gewesen. - (18) Besser vom hebr. Text: und sie werden ertappt. Andernfalls heiraten sie einander in gewohnter Weise. - (19) Eine Stiefmutter. - (20) Des Vaters. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.