Kategorie:Ordenskatechismus:11.Kapitel:II-189

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189. Was soll der tun, der aus einer verkehrten oder ungenügenden Absicht ins Kloster gegangen ist?


Wer aus einer verkehrten oder ungenügenden Absicht ins Kloster gegangen ist, soll diese Absicht verbessern und in eine gottgefällige umwandeln.
Wer das nicht will oder kann, soll wieder in die Welt zurückkehren.

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