Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:II-1-204: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 29. Mai 2015, 04:26 Uhr

204. Wodurch ist die Ordensperson zum Gehorsam verpflichtet?


Die Ordensperson ist zum Gehorsam verpflichtet

1. durch das vierte Gebot,
2. durch das Gelübde des Gehorsams.

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