Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:II-1-204: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Mai 2015, 04:26 Uhr
204. Wodurch ist die Ordensperson zum Gehorsam verpflichtet?
Die Ordensperson ist zum Gehorsam verpflichtet
1. durch das vierte Gebot,
2. durch das Gelübde des Gehorsams.
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