Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:II-1-208

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208. Wie muss die Ordensperson gehorchen?


Die Ordensperson muss gehorchen

1. willig und freudig, d.h. schon auf den bloßen Wunsch hin und ohne Murren und Ungeduld,
2. schnell, d.h. ohne zu zögern und aufzuschieben,
3. kindlich und einfach, d.h. ohne über die Ursache und Berechtigung des Befehls nachzugrübeln,
4. gleichmütig, d.h. ohne Rücksicht darauf, ob das Befohlene leicht oder schwer, ehrenvoll oder unbedeutsam ist,
5. eifrig und gewissenhaft, d.h. mit voller Hingabe an die Sache.

Die Seele des Gehorsams muss der Geist des Glaubens sein, der im Oberen den Stellvertreter Gottes erblicken lässt.
Der Gehorsam muss natürlich auch durch die christliche Klugheit geleitet sein.

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