Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:II-1-211

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211. Wann begeht die Ordensperson eine schwere Sünde gegen den Gehorsam?


Die Ordensperson begeht eine schwere Sünde gegen den Gehorsam,
1. wenn sie in einer wichtigen Sache einem Befehl nicht gehorcht, der ihr kraft des Gelübdes gegeben war,
2. wenn sie aus reiner Missachtung der obrigkeitlichen Gewalt nicht gehorcht,
3. wenn sie voraussieht, dass sie durch ihren Ungehorsam schweres Ärgernis oder sonstige schlimme Folgen hervorruft.

Diese Verachtung der Autorität ist eine schwere Sünde, auch wenn sie sich gegen solche Vorgesetzte richtet, die nicht kraft des Gelübdes befehlen können.

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