Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:III-216: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Vulgata
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''216. Wodurch ist die Ordensperson zur Armut verpflichtet?''' <br/> Die Ordensperson ist zur Armut verpflichtet<br/> 1. durch die Pflicht, die Tugend der…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 29. Mai 2015, 06:55 Uhr

216. Wodurch ist die Ordensperson zur Armut verpflichtet?


Die Ordensperson ist zur Armut verpflichtet

1. durch die Pflicht, die Tugend der Armut zu üben,
2. durch das Gelübde der Armut.

Jeder Christ ist gehalten, seinen Verhältnissen entsprechend die Tugend der Armut zu üben; dies gilt in erhöhtem Maße von der Ordensperson, deren Standespflicht es ist, nach Vollkommenheit zu streben.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.