Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:III-216

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216. Wodurch ist die Ordensperson zur Armut verpflichtet?


Die Ordensperson ist zur Armut verpflichtet

1. durch die Pflicht, die Tugend der Armut zu üben,
2. durch das Gelübde der Armut.

Jeder Christ ist gehalten, seinen Verhältnissen entsprechend die Tugend der Armut zu üben; dies gilt in erhöhtem Maße von der Ordensperson, deren Standespflicht es ist, nach Vollkommenheit zu streben.

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