Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:IV-1-225: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ordensperson ist zur Keuschheit verpflichtet
Die Ordensperson ist zur Keuschheit verpflichtet<br/>
1. durch das sechste und neunte Gebot,
 
2. durch das Gelübde der Keuschheit.
1. durch das sechste und neunte Gebot,<br/>
2. durch das Gelübde der Keuschheit.<br/>






[[Kategorie:Ordenskatechismus]]
[[Kategorie:Ordenskatechismus]]

Aktuelle Version vom 29. Mai 2015, 07:10 Uhr

225. Wodurch ist die Ordensperson zur Keuschheit verpflichtet?


Die Ordensperson ist zur Keuschheit verpflichtet

1. durch das sechste und neunte Gebot,
2. durch das Gelübde der Keuschheit.

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