Kategorie:Ordenskatechismus:14.Kapitel:III-5-264

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264. Weshalb sollen wir den Gefühlssinn eifrig abtöten?


Wir sollen den Gefühlssinn eifrig abtöten,

1. um die Tugend der Herzensreinheit zu schützen,
2. um zu treuer Pflichterfüllung und beharrlicher Tugendübung fähig und bereit zu sein.

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