Kategorie:Ordenskatechismus:15.Kapitel:II-299
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299. Wer sündigt durch falsche Klugheit?
Durch falsche Klugheit sündigt,
1. wer Mittel ersinnt, um seine unordentlichen Neigungen zu befriedigen („fleischliche Klugheit“),
2. wer sich anders stellt, als er ist, um sich Vorteile zu verschaffen („Hinterlist“),
3. wer dem Nächsten durch Betrug schadet,
4. wer in überflüssiger und ungeordneter Weise um das Zeitliche besorgt ist.
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