Kategorie:Ordenskatechismus:15.Kapitel:III-2-e-329

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329. Wovor müssen wir uns hüten, wenn wir an jemandem einen Fehler bemerken?


Wenn wir an jemandem einen Fehler bemerken, müssen wir uns hüten,

1. die Abneigung gegen den Fehler auf die Person selbst zu übertragen,
2. gegen diese in unkluger und liebloser Weise oder nur aus verletzter Eigenliebe vorzugehen.

„Was siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, und den Balken im eigenen Auge siehst du nicht!“ (Lk 6,41)

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