Kategorie:Ordenskatechismus:15.Kapitel:IV-2-c-346

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346. Wie sollen wir uns vor dem Zorn hüten?


Wir sollen uns vor dem Zorn dadurch hüten, dass wir

1. die Gelegenheiten dazu im voraus überschauen und uns mit Ruhe und Geduld wappnen,
2. entstehende Zorneserregungen nicht nach außen zeigen,
3. sie von Anfang an entschieden unterdrücken,
4. nie unter ihrem Einfluss handeln,
5. erlittenes Unrecht großmütig verzeihen und Böses mit Gutem vergelten.

Der Zorn ist ein schlechter Berater.
Über erlittenes Unrecht denke man nie nach und erwähne es nie in Gesprächen.

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