Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:II-41

Aus Vulgata
Wechseln zu: Navigation, Suche

41. Worin besteht der Nutzen einer Generalbeichte?


Der Nutzen einer Generalbeichte besteht darin, dass man durch sie


1. sich selber besser kennen lernt
2. besondere göttliche Gnaden erhält,
3. meistens eine außergewöhnliche Ruhe des Gewissens erlangt.


Es ist nicht selten, dass eine gute Generalbeichte eine gründliche und dauernde Besserung des ganzen Lebens bewirkt. Nach einer guten Generalbeichte soll man an die vergangenen Sünden nicht mehr im einzelnen denken und den diesbezüglichen aufsteigenden Zweifeln keine Beachtung schenken.
Nur wenn einem noch eine Todsünde einfiele, von der man sicher wüsste, dass man sie noch nicht gebeichtet hätte, müsste man sich über diese, aber auch nur über diese, nachträglich noch anklagen.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.