Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:III-45

Aus Vulgata
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45. Worin besteht die Gewissensrechenschaft?



Die Gewissensrechenschaft besteht darin, dass man dem Oberen oder geistlichen Führer den inneren Zustand seiner Seele offenbart.

Wer über geistliche Dinge sich befragt, um darüber Klarheit zu erhalten, legt noch keine Gewissensrechenschaft ab.

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