Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:III-47

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47. Weshalb sollen wir Gewissensrechenschaft ablegen?


Wir sollen Gewissensrechenschaft ablegen, weil sie uns

1. Frieden und Ruhe des Herzens verleiht,
2. vor Selbsttäuschung und Betrug des Satans schützt,
3. zur Übung der Demut, der Aufrichtigkeit, des Gehorsams und anderer Tugenden nötigt,
4. den besonderen Segen Gottes auf das Tugendstreben herabruft.


Gott gefällt sich darin, die Menschen nicht unmittelbar selbst zu leiten, sondern durch andere Menschen führen zu lassen.
Jeder ist in eigener Sache ein schlechter Richter.
Wie viele sind blind gegen ihre Schwächen und Fehler! Jedermann kennt und fühlt sie, nur die Betreffenden selbst nicht. Sie schleppen so ihre Untugenden jahre- oder jahrzehntelang mit sich, während eine offene, demütige und gründliche Aussprache mit einer erleuchteten geistlichen Person ihnen rechtzeitig die Augen geöffnet und sie und vielleicht viele andere vor großem Schaden bewahrt hätte.

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