Kategorie:Ordenskatechismus:3.Kapitel:I 39

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39. Welche besonderen Bestimmungen gelten für die Beichten der Ordensschwestern?



Für die Beichten der Ordensschwestern gelten folgende besondere Bestimmungen:


1. die Ordensschwestern sollen wenigstens einmal in der Woche Gelegenheit haben zu beichten;
2. sie sollen für gewöhnlich bei dem ordentlichen Beichtvater beichten;
3. sie sollen mindestens viermal im Jahr bei dem außerordentlichen Beichtvater beichten oder wenigstens sich ihm vorstellen und ihn um seinen Segen bitten;
4. sie dürfen sich zur Beruhigung ihres Gewissens an jeden beliebigen Beichtvater wenden, wenn dieser nur vom Bischof für die Beichten von Frauen bevollmächtigt ist, und die Beichte in der Kirche, einer öffentlichen oder halböffentlichen Kapelle oder an einem andern rechtmäßig zum Beichthören bestimmten Ort geschieht;
5. schwerkranke Schwestern dürfen jeden beliebigen für die Beichten weiblicher Personen gutgeheißenen Priester rufen lassen, um bei ihm zu beichten.


Sooft eine Schwester wirklich gut beichten will, beichtet sie „zur Beruhigung ihres Gewissens“.
Schwer ist die Krankheit, wenn sie leicht lebensgefährlich werden kann oder die Schwester stark angreift oder sie zwingt, für acht Tage oder länger das Bett zu hüten.
Wenn eine Schwester in den genannten Fällen bei einem andern Beichtvater beichten will, darf die Oberin weder selbst noch durch andere Personen, weder unmittelbar noch mittelbar nach dem Grunde forschen oder sonstige Schwierigkeiten machen.
In all diesen Fällen muß die betreffende Schwester sich an die übrigen Vorschriften der Regeln halten, darf also z.B. nicht ohne Erlaubnis ausgehen. Sie braucht aber der Oberin nicht mitteilen, dass sie beichten will.
Wenn eine Schwester ihre diesbezüglichen Freiheiten missbraucht, macht sie sich einer groben und gefährlichen Verfehlung schuldig.
Die Ordensschwestern sollen die vom Bischof für sie bestimmten Beichtväter mit den Augen des Glaubens betrachten und ihnen als den Stellvertretern Gottes demütig und aufrichtig alle Fehler und Schwierigkeiten anvertrauen und ihren Weisungen willig folgen.

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