Kategorie:Ordenskatechismus:4.Kapitel:III-79

Aus Vulgata
Version vom 25. Mai 2015, 15:03 Uhr von Sr.theresia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''79. Was ist bezüglich der Tagesordnung zu merken?''' <br/> Bezüglich der Tagesordnung ist folgendes zu merken: <br/> 1. bei der Aufstellung berücksich…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

79. Was ist bezüglich der Tagesordnung zu merken?


Bezüglich der Tagesordnung ist folgendes zu merken:

1. bei der Aufstellung berücksichtige man zuerst das Notwendige, dann das Nützliche, zuletzt das Angenehme;
2. bei der Befolgung sei man treu und gewissenhaft, aber nicht unklug und engherzig.


Bei der Festsetzung frage man erfahrene Personen um Rat.
Vor allem müssen die Pflichten gegen Gott gebührenden und ausreichenden Platz erhalten.
Von der Tagesordnung gehe man nur aus wirklich zwingenden Gründen ab, also nur, wenn etwa die Liebe oder der Gehorsam es verlangen, nicht aber aus Laune, Überdruss, Trägheit, Ehrgeiz oder ungesundem Eifer.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.