Kategorie:Ordenskatechismus:9.Kapitel:III-168

Aus Vulgata
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168. Was kann man in das geistliche Tagebuch schreiben?


In das geistliche Tagebuch kann man schreiben
1. Erleuchtungen, die man im Gebete und in der geistlichen Lesung empfängt,
2. Gedanken von Predigten und Vorträgen, die einen besonders tiefen Eindruck auf uns machen, sowie die Ergebnisse der Gewissensberatung,
3. Rückblicke auf die Vergangenheit, in denen man das Verhalten gegen Gott, den Nächsten und sich selbst prüft, um daraus für die Zukunft Nutzen zu ziehen,
4. Vorblicke in die Zukunft, in denen man für das geistliche Leben und die Arbeit bestimmte Ziele aufstellt, entsprechende Mittel auswählt und die Schwierigkeiten und Hindernisse ins Auge fasst.


Man braucht nicht jeden Tag Eintragungen zu machen. Man schreibe nur auf, was für das eigene Seelenleben von wirklicher Bedeutung ist. Es ist gut, jedes Mal Ort und Datum hinzuzufügen.
Man ergehe sich nicht in fruchtlosen Stimmungen und Gefühlen, nenne keine Namen, halte etwa erlittenes Unrecht nicht schriftlich fest und schreibe nichts auf, was uns nichts angeht.

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