Kategorie:Vulgata:AT:3Mos06

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Drittes Buch Moses

Kapitel 6

Tägliches Brandopfer

1 Der Herr sprach zu Moses: 2»Weise Aaron und seine Söhne an: Dies ist das Gesetz des Brandopfers: das Brandopfer bleibt auf der Brandstätte, dem Altar, die ganze Nacht bis zum Morgen; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten werden. 3 Der Priester ziehe sein linnenes Gewand an und bedecke sich mit den linnenen Beinkleidern, nehme die Asche weg, in die die Flamme das Brandopfer auf dem Altar verwandelt hat, und schütte sie neben den Altar. 4 Dann ziehe er seine Kleider aus, lege andere Kleider an und bringe die Asche zum Lager hinaus an einen reinen Ort. 5 Das Feuer auf dem Altar soll damit brennend erhalten werden - es darf nicht erlöschen. Der Priester setze auf ihm an jedem Morgen Holzscheite in Brand, schichte darüber das Brandopfer und lasse darauf die Fettstücke der Friedopfer in Rauch aufgehen. 6 Immerwährend brenne auf dem Altar Feuer und erlösche nie.

Priesteranteil am Speiseopfer

7 Dies aber ist die Weisung für das Speiseopfer: Aarons Söhne sollen es vor den Herrn an den Altar bringen. 8 Dann soll einer eine Handvoll davon abheben, und zwar Mehl und Öl des Speiseopfers, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speiseopfer liegt, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als lieblichen Wohlgeruch, als duftenden Teil für den Herrn. 9 Das davon Übriggebliebene sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert werde es verzehrt an heiliger Stätte, im Vorhof des Offenbarungszeltes. 10 Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden. Als ihren Anteil bestimme ich es von meinen Feueropfern; etwas Hochheiliges ist es wie das Sünd- und Schuldopfer. 11 Alle männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen. Das ist für alle eure Geschlechter ein immerwährender Rechtsanspruch auf die Feueropfer des Herrn; jeder, der diese berührt, verfällt dem Heiligtum.«

Speiseopfer bei der Priesterweihe

12 Der Herr sprach zu Moses: 13 »Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie am Tag ihrer Salbung darzubringen haben: ein Zehntel Epha Mehl als immerwährendes Speiseopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere am Abend. 14 Auf der Röstplatte soll es mit Öl zubereitet werden; eingerührt und dann zerbröckelt sollst du es als Speiseopfer darbringen zum lieblichen Wohlgeruch für den Herrn. 15 Der Priester, der aus seinen Söhnen an seiner Stelle gesalbt wird, richte es her; dies ist ein immerwährender Anspruch für den Herrn: als Ganzopfer werde es verbrannt! 16 Alle priesterlichen Speiseopfer sollen Ganzopfer sein; sie sollen nicht gegessen werden.«

Sündopfer

17 Der Herr sprach zu Moses: 18 »Sprich zu Aaron und seinen Söhnen: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. Da, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem Herrn geschlachtet werden; etwas Hochheiliges ist es. 19 Der Priester, der es darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte, im Vorhof des Offenbarungszeltes, muß es gegessen werden. 20 Jeder, der sein Fleisch berührt, verfällt dem Heiligtum. Und wenn von dessen Blut etwas an das Kleid spritzt, so mußt du das Bespritzte an heiliger Stätte waschen. 21 Ein irdenes Gefäß, worin es gekocht wurde, muß zerbrochen werden; wurde es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden. 22 Jede männliche Person der Priesterschaft darf es essen; etwas Hochheiliges ist es. 23 Alle Sündopfer aber, von denen Teile des Blutes ins Offenbarungszelt gebracht wurden, um im Heiligtum die Sühnehandlung zu vollziehen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind im Feuer zu verbrennen.


Fußnote

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