Kategorie:Vulgata:AT:3Mos07

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Drittes Buch Moses

Kapitel 7

Schuldopfer

1 Dies ist das Gesetz des Schuldopfers; etwas Hochheiliges ist es. 2 Da, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten; sein Blut sprenge man an den Altar ringsum. 3 Sein gesamtes Fett aber bringe man dar, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, 4 die beiden Nieren samt dem Fett an ihnen bis zu den Lenden sowie den Leberlappen; oberhalb der Nieren trenne man ihn ab. 5 Der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer für den Herrn; es ist ein Schuldopfer. 6 Jede männliche Person der Priesterschaft darf es essen; an heiliger Stätte werde es gegessen; etwas Hochheiliges ist es.

Priesteranteil

7 Was vom Sündopfer gilt, gilt auch vom Schuldopfer; es ist ein und dasselbe Gesetz, das für beide gilt: dem Priester, der damit die Sühnehandlung vollzieht, soll es gehören. 8 Dem Priester, der das Brandopfer für jemand darbringt, soll die Haut dieses Brandopfers, das er dargebracht hat, gehören. 9 Ebenso sollen alle im Ofen gebackenen Speiseopfer und alle, die auf der Pfanne oder der Röstplatte gebacken werden, dem Priester gehören, der sie darbringt. 10 Jedes Speiseopfer aber, das mit Öl angerührt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.

Friedopfer

11 Für das Friedopfer, das man dem Herrn darbringt, gilt folgende Weisung: 12 Bringt es einer zum Danke dar, so bringe er zum Dankopfer hinzu noch ungesäuerte, mit Öl eingerührte Ringbrote, ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl gemengtes Mehl für eingerührte Kuchen. 13 Neben gesäuerten Ringbroten bringe er seine Gabe als Dankfriedopfer dar. 14 Davon opfere er je ein Stück von jeder Gabe dem Herrn als Hebe; dem Priester, der das Blut des Friedopfers ausgesprengt hat, soll es gehören. 15 Das Fleisch des Dankfriedopfers aber muß an demselben Tage gegessen werden, an dem es dargebracht wird; man lasse nichts davon bis zum Morgen übrig. 16 Ist aber seine Opfergabe gelobt oder freiwillig, so soll sie am Tage ihrer Darbringung gegessen werden; was davon übrigbleibt, darf noch am folgenden Tage gegessen werden. 17 Doch was vom Opferfleisch am dritten Tag noch übrigbleibt, werde im Feuer verbrannt. 18 Wenn aber vom Friedopferfleisch noch am dritten Tage etwas gegessen werden sollte, wird der Darbringende kein Wohlgefallen erlangen; es würde ihm dies nicht angerechnet werden. Als verdorbenes Fleisch soll es gelten; wer davon ißt, lädt Schuld auf sich. 19 Auch Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen, sondern muß im Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf Fleisch essen. 20 Wer aber Fleisch von den Friedopfern des Herrn im Zustand der Unreinheit ißt, soll aus seinen Volksgenossen ausgetilgt werden. 21 Wer aber mit etwas Unreinem, sei es mit der Unreinheit eines Menschen oder einem unreinen Vieh oder mit irgendeinem unreinen Kriechtier, in Berührung kommt und so vom Friedopferfleisch genießt, das dem Herrn gehört, werde aus seinen Volksgenossen ausgetilgt.«

Fett- und Blutgenuß

22 Der Herr redete zu Moses: 23 »Sprich zu den Söhnen Israels: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr essen! 24 Das Fett von verendeten und zerrissenen Tieren darf zu jedem Zweck Verwendung finden, nur essen dürft ihr es nicht. 25 Jeder, der das Fett von Tieren ißt, von denen man dem Herrn ein Feueropfer darbringen kann, ist hinwegzutilgen aus seinen Volksgenossen. 26 In all euren Wohnstätten dürft ihr keinerlei Blut genießen, weder von Vögeln noch von Vierfüßlern. 27 Wer nur immer etwas Blut genießt, der soll aus seinen Volksgenossen ausgetilgt werden.«

Priesteranteile bei den Friedopfern

28 Der Herr redete zu Moses: 29 »Sprich zu den Söhnen Israels: Wer dem Herrn sein Friedopfer darbringt, der bringe seine Gabe für den Herrn von seinem Friedopfer herbei. 30 Eigenhändig bringe er die Stücke, die dem Herrn als Feueropfer gehören, das Fett nebst der Brust; die Brust, damit sie als Weihegabe vor dem Herrn hin- und hergeschwungen werde. 31 Der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber gehöre Aaron und seinen Söhnen. 32 Auch die rechte Keule sollt ihr dem Priester als Hebe von euren Friedopfern geben. 33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Friedopfer darbringt, erhalte die rechte Keule als Anteil. 34 Denn die Weihebrust und die Hebekeule nehme ich von den Söhnen Israels, von ihren Friedopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als immerwährende Auflage, die von den Israeliten zu entrichten ist.« 35 Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des Herrn am Tag, da er sie hinzutreten ließ, um dem Herrn Priesterdienste zu tun. 36 Ihn hat der Herr für sie am Tag ihrer Salbung als eine Gabe seitens der Israeliten anbefohlen, als immerwährende Auflage von Geschlecht zu Geschlecht.

Schlußwort

37 Dies ist das Gesetz für das Brand-, Speise-, Sünd-, Schuld-, Einweihungs und Friedopfer, 38 das der Herr dem Moses auf dem Berge Sinai aufgetragen hat, als er den Israeliten befahl, dem Herrn ihre Opfer darzubringen in der Wüste am Sinai.


Fußnote

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