Kategorie:Vulgata:AT:3Mos18

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Drittes Buch Moses

Kapitel 18

Forderungen Gottes

1 Der Herr sprach zu Moses: 2 »Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Ich, der Herr, bin euer Gott! 3 Was man in Ägypten tut, wo ihr gewohnt habt, dürft ihr nicht tun. Was man im Lande Kanaan tut, wohin ich euch führe, dürft ihr auch nicht tun; nach ihren Bräuchen dürft ihr nicht wandeln! 4 Meine Gebote sollt ihr befolgen und meine Gesetze beobachten, um in ihnen zu wandeln: Ich der Herr, bin euer Gott! 5 Beobachtet also meine Gesetze und Gebote; wer nach ihnen handelt, wird durch sie leben: Ich bin der Herr!

Ehe unter Verwandten

6 Niemand darf irgendeinem Blutsverwandten sich nahen, um Verkehr zu pflegen. Ich bin der Herr! 7 Mit deinen Eltern darfst du nicht geschlechtlich verkehren; es handelt sich um deine Mutter, du darfst mit ihr nicht Verkehr haben. 8 Mit der Frau deines Vaters darfst du keinen Geschlechtsverkehr unterhalten; sie ist deines Vaters Fleisch. 9 Auch mit deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, mag sie nun im Hause oder außerhalb geboren sein, darfst du nicht verkehren. 10 Mit der Tochter deines Sohnes oder mit der Tochter deiner Tochter darfst du nicht Verkehr pflegen; denn sie sind dein eigenes Fleisch. 11 Mit der Tochter der Frau deines Vaters, die dein Vater gezeugt hat - es ist deine Schwester -, darfst du nicht verkehren. 12 Mit der Schwester deines Vaters sollst du nicht Umgang pflegen; denn es ist deines Vaters nächste Blutsverwandte. 13 Auch darfst du nicht mit der Schwester deiner Mutter Umgang pflegen; denn sie ist deiner Mutter nächste Blutsverwandte. 14 Die Ehe des Bruders deines Vaters darfst du nicht schänden, seiner Frau dich nicht nahen; sie ist ja deine Tante. 15 Mit deiner Schwiegertochter darfst du nicht Verkehr haben; sie ist die Frau deines Sohnes. 16 Mit der Frau deines Bruders darfst du nicht Verkehr pflegen; es ist deines Bruders Fleisch. 17 Du darfst nicht mit einer Frau und auch mit deren Tochter Umgang pflegen, die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, um mit ihnen zu verkehren; da sie nächste Blutsverwandte sind, wäre das Blutschande. 18 Du darfst nicht eine Frau zu ihrer Schwester als Nebenfrau hinzunehmen, um mit ihr zu verkehren, noch zu Lebzeiten der anderen.

Keuschheitsvorschriften

19 Einer Frau darfst du in der Zeit ihrer Unreinheit nicht nahen, um mit ihr zu verkehren. 20 Mit der Frau deines Nächsten darfst du keinen Beischlaf vollziehen; du würdest dich sonst durch sie verunreinigen. 21 Keines von deinen Kindern gib hin, um es für Molech durchs Feuer gehen zu lassen, damit du nicht den Namen deines Gottes entheiligst; ich bin der Herr! 22 Du darfst einem Mann nicht beiwohnen, wie man einer Frau beiwohnt, das wäre ein Greuel. 23 Einem Tiere darfst du nicht beiwohnen, um dich an ihm zu verunreinigen. Eine Frau darf sich nicht vor ein Tier hinstellen, um sich begatten zu lassen; denn das wäre eine schwere Schandtat. 24 Durch all dies macht euch nicht unrein; denn dadurch haben sich die Heidenvölker verunreinigt, die ich vor euch vertreibe. 25 Das Land wurde unrein, und ich suchte seine Schuld an ihm heim, so daß das Land seine Bewohner ausspie. 26 Beobachtet also meine Gesetze und Gebote, verübt nicht eine von diesen Greueltaten, und zwar weder der Einheimische noch der Fremdling in eurer Mitte! 27 Denn all diese Greueltaten haben die Landesbewohner verübt, die vor euch da waren, wodurch das Land unrein wurde. 28 Das Land soll nicht auch euch ausspeien, da ihr es unrein macht, so wie es das Volk ausgespieen hat, das vor euch da war. 29 Denn jeder, der eine von diesen Greueltaten verübt, Personen, die solches verüben, sollen ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes. 30 So beobachtet denn meine Anordnung, damit ihr keinen der greulichen Bräuche übt, die vor euch getan wurden; verunreinigt euch nicht durch sie: Ich, der Herr, bin euer Gott!« 


Fußnote

18,21: Dem Götzen Molech zu Ehren verbrannte man Kinder; vgl. 3 Mos 20,2-5; 5 Mos 18,10. - Weitere Kapitel: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 19 20 21 22 23 24 25 26 27

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