Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:3Mos22

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Liber Leviticus, Hebraice Vaicra. Caput XXII.

Das dritte Buch Moses Leviticus Kap. 22


b. Von der Teilnahme an dem Genusse der den Priestern verbleibenden Opferteile sind alle jene auszuschließen, welche durch eine Unreinigkeit befleckt sind. (V. 9) c. Bestimmung der Personen, welche aus der Familie der Priester zum Genusse der Opferteile zugelassen werden dürfen. (V. 16) C. Erforderliche Eigenschaften der Opfergaben (V. 17 – 33): a. Notwendig erforderte Eigenschaften der zu Opfern bestimmten Tiere und b. Verbot, von dem Dankopfer etwas auf die folgenden Tage aufzubewahren. (V. 30) c. Alle diese Vorschriften sind bei Strafe der Unreinigkeit zu beobachten.

1. Locutus quoque est Dominus ad Moysen, dicens:
2. Loquere ad Aaron et ad filios ejus, ut caveant ab his quæ consecrata sunt filiorum Israel, et non contaminent nomen sanctificatorum mihi, quæ ipsi offerunt. Ego Dominus.
3. Dic ad eos, et ad posteros eorum: Omnis homo, qui accesserit de stirpe vestra ad ea quæ consecrata sunt, et quæ obtulerunt filii Israel Domino, in quo est immunditia, peribit coram Domino. Ego sum Dominus.
4. Homo de semine Aaron, qui fuerit leprosus, aut patiens fluxum seminis, non vescetur de his quæ sanctificata sunt mihi donec sanetur. Qui tetigerit immundum super mortuo, et ex quo egreditur semen quasi coitus,

5. Et qui tangit reptile, et quodlibet immundum, cujus tactus est sordidus,

6. Immundus erit usque ad vesperum, et non vescetur his quæ sanctificata sunt: sed cum laverit carnem suam aqua,

7. Et occubuerit sol, tunc mundatus vescetur de sanctificatis, quia cibus illius est.
8. Morticinum et captum a bestia non comedent, nec polluentur in eis. Ego sum Dominus.


9. Custodiant præcepta mea, ut non subjaceant peccato, et moriantur in Sancturio, cum polluerint illud. Ego Dominus qui sanctifico eos.
10. Omnis alienigena non comedet de sanctificatis, inquilinus sacerdotis, et mercenarius non vescentur ex eis.
11. Quem autem sacerdos emerit, et qui vernaculus domus ejus fuerit, hi comedent ex eis.
12. Si filia sacerdotis cuilibet ex populo nupta fuerit: de his quæ sanctificata sunt, et de primitiis non vescetur.

13. Sin autem vidua, vel repudiata, et absque liberis reversa fuerit ad domum patris sui: sicut puella consueverat, aletur cibis patris sui. Omnis alienigena comedendi ex eis non habet potestatem.
14. Qui comederit de sanctificatis per ignorantiam, addet quintam partem cum eo quod comedit, et dabit sacerdoti in Sanctuarium.
15. Nec contaminabunt sanctificata filiorum Israel, quæ offerunt Domino:

16. Ne forte sustineant iniquitatem delicti sui, cum sanctificata comederint. Ego Dominus qui sanctifico eos.

17. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens:
18. Loquere ad Aaron et filios ejus et ad omnes filios Israel, dicesque ad eos: Homo de domo Israel, et de advenis qui habitant apud vos, qui obtulerit oblationem suam, vel vota solvens, vel sponte offerens, quidquid illud obtulerit in holocaustum Domini,

19. Ut offeratur per vos, masculus immaculatus erit ex bobus, et ovibus, et ex capris:
20. Si maculam habuerit, non offeretis, neque erit acceptabile.

21. Homo qui obtulerit victimam pacificorum Domino, vel vota solvens, vel sponte offerens, tam de bobus quam de ovibus, immaculatum offeret, ut acceptabile sit: omnis macula non erit in eo.

22. Si cæcum fuerit, si fractum, si cicatricem habens, si papulas, aut scabiem, aut impetiginem: non offeretis ea Domino, nec adolebitis ex eis super altare Domini.

23. Bovem et ovem, aure et cauda amputatis, voluntarie offerre potes, votum autem ex eis solvi non potest.

24. Omne animal, quod vel contritis, vel tusis, vel sectis, ablatisque testiculis est, non offeretis Domino, et in terra vestra hoc omnino ne faciatis.

25. De manu alienigenæ non offeretis panes Deo vestro, et quidquid aliud dare voluerit: quia corrupta, et maculata sunt omnia: non suscipietis ea.

26. Locutusque est Dominus ad Moysen dicens:
27. Bos, ovis, et capra cum genita fuerint, septem diebus erunt sub ubere matris suæ: die autem octavo, et deinceps offerri poterunt Domino.

28. Sive illa bos, sive ovis, non immolabuntur una die cum fœtibus suis.

29. Si immolaveritis hostiam pro gratiarum actione Domino, ut possit esse placabilis,
30. Eodem die comedetis eam, non remanebit quidquam in mane alterius diei. Ego Dominus.
31. Custodite mandata mea, et facite ea. Ego Dominus.
32. Ne polluatis nomen meum sanctum, ut sanctificer in medio filiorum Israel. Ego Dominus qui sanctifico vos,

33. Et eduxi de terra Ægypti, ut essem vobis in Deum. Ego Dominus.

1. Wiederum redete der Herr zu Moses und sprach:
2. Sage Aaron und seinen Söhnen, dass sie sich von dem enthalten sollen, was Weihgeschenk der Söhne Israels ist, und nicht den Namen der Dinge beflecken,1 die mir geheiligt sind und welche diese darbringen.2 Ich bin der Herr.
3. Sage ihnen und ihren Nachkommen: Jeder von eurem Stamme, der den geweihten Gaben naht,3 welche die Söhne Israels dem Herrn dargebracht haben, während ihm Unreinheit anhaftet, soll vor dem Herrn umkommen.4 Ich bin der Herr.
4. Wer von den Nachkommen Aarons aussätzig ist, oder an Samenfluss leidet, soll so lange nicht von den mir geweihten Gaben essen, bis er geheilt ist.5 Wer einen Menschen berührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist,6 und wem wie im Beischlafe der Same abgeht,
5. oder7 wer ein Gewürm oder sonst etwas Unreines, dessen Berührung verunreinigt, berührt,
6. soll unrein sein bis zum Abend und darf nicht von den geheiligten Gaben essen, wenn er seinen Leib nicht zuvor mit Wasser gewaschen hat;
7. wenn die Sonne untergegangen ist, mag er so gereinigt von den heiligen Gaben essen, denn sie sind seine Speise.
8. Gefallenes und von wilden Tieren Erjagtes sollen sie nicht essen und sich nicht damit verunreinigen. Ich bin der Herr. [3Mos 17,15, 2Mos 22,31, 5Mos 14,21, Ez 44,31]
9. Sie sollen meine Gebote halten, dass sie nicht Sünde auf sich laden und im Heiligtume8 sterben,9 wenn sie es beflecken. Ich bin der Herr, der sie heiligt.
10. Kein Fremder10 soll vom Geheiligten essen, der Hausgenosse und der Lohnarbeiter des Priesters sollen nicht davon essen;11
11. aber der vom Priester gekaufte oder in seinem Hause geborene Knecht12 darf davon essen.
12. Wenn die Tochter eines Priesters sich an einen Mann aus dem Volke verheiratet hat, so soll sie von den geweihten Gaben und von den Erstlingen nicht essen.13
13. Kehrt sie aber als Witwe, oder von ihrem Manne verstoßen kinderlos zum Hause ihres Vaters zurück,14 so darf sie von der Speise ihres Vaters essen, wie sie als Mädchen zu tun gewohnt war. Kein Fremder hat das Recht davon zu essen.
14. Wer aus Versehen Geheiligtes isst, soll den fünften Teil zu dem legen, was er gegessen,15 und es dem Priester geben in das Heiligtum.
15. Und sie16 sollen die Gaben der Söhne Israels, welche diese dem Herrn darbringen, nicht entweihen,
16. damit sie nicht etwa die Schuld ihres Vergehens auf sich laden, wenn sie das Geheiligte essen.17 Ich bin der Herr, der sie18 heiligt.
17. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
18. Rede zu Aaron und seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israels, und sage ihnen: Wenn jemand aus dem Hause Israel oder von den Fremden, welche bei euch wohnen, seine Opfergabe darbringt, sei es ein Gelübde zu erfüllen, oder aus freiem Willen, so soll alles, was er dem Herrn zum Brandopfer darbringt,
19. damit ihr es opfert,19 ein männliches fehlerfreies Tier sein, von den Rindern, den Schafen, oder den Ziegen.
20. Keines, das einen Fehler hat, sollt ihr opfern, und ein solches wird nicht wohlgefällig sein. [5Mos 15,21, JSir 35,14]
21. Wenn jemand dem Herrn ein Friedopfer darbringt, sei es um ein Gelübde zu erfüllen, sei es aus freiem Willen, so muss es von fehlerfreien Rindern oder Schafen sein,20 damit es wohlgefällig sei; es darf keinen Makel an sich haben.
22. Was blind ist, oder ein gebrochenes Glied, oder eine Wundnarbe,21 oder Blattern hat, was mit Geschwüren oder Krätze behaftet ist, sollt ihr dem Herrn nicht opfern, noch etwas davon auf dem Altare des Herrn verbrennen.
23. Ein Rind oder ein Schaf, dem ein Ohr oder der Schwanz abgeschnitten ist,22 darfst du freiwillig opfern, aber ein Gelübde kann damit nicht erfüllt werden.
24. Kein Tier, dem die Hoden zerdrückt, oder zerquetscht, oder ausgeschnitten, oder ausgenommen sind, sollt ihr dem Herrn opfern; und sollt in eurem Lande solches durchaus nicht tun.23
25. Aus der Hand eines Fremdlings sollt ihr eurem Gott keine Brote, oder was er sonst geben will, darbringen, denn verderbt und befleckt ist alles; solches sollt ihr nicht annehmen.
26. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
27. Wenn ein Rind, oder ein Schaf, oder eine Ziege geboren ist, sollen sie sieben Tage unter dem Euter ihrer Mutter bleiben; vom achten Tage aber an und fürderhin können sie dem Herrn geopfert werden.24
28. Weder Rind, noch Schaf sollt ihr mit seinen Jungen an einem Tage schlachten.25
29. Wenn ihr dem Herrn ein Dankopfer schlachtet, so sollt ihr es, damit es euch wohlgefällig machen könne,
30. an demselben Tage essen, und es soll nichts bis zum Morgen des andern Tages übrigbleiben.26 Ich bin der Herr.
31. Haltet meine Gebote und tuet sie. Ich bin der Herr.
32. Beflecket meinen heiligen Namen nicht, damit ich heilig gehalten werde inmitten der Söhne Israels.27 Ich bin der Herr, der euch heiligt
33. und euch aus dem Lande Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der Herr.

Fußnote

Kap. 22 (1) Hebr.: Gegenüber den heiligen Gaben der Kinder Israels, welche sie mir weihen, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen. - (2) Wie der Priester um der Opfer willen, welche er vor den heiligen Gott bringt, heilig gehalten werden [3Mos 21,8] und sich selbst heilig halten soll [3Mos 21,1ff], so sollen auch die Gaben, welche Israel seinem heiligen Volke darbringt, heilig gehalten werden, auch insoweit sie nicht auf den Altar kommen. Deshalb sollen die Priester sich derselben enthalten, wenn sie unrein sind. Es ist nur von den heiligen Gaben die Rede, denn die hochheiligen durften ja nur an heiligem Orte verzehrt werden, den ein Unreiner gar nicht betreten durfte. - (3) So dass er davon isst. - (4) Das Privileg der Priester verlieren, allezeit Gott zu nahen. - (5) Nach der [3Mos 14] vorgeschriebenen Weise. - (6) Vergl. [Hagg 2,13], wo diese Stelle erklärt wird. - (7) Hebr.: Oder wer irgendein Gewürm anrührt, wegen dessen er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgendeiner Unreinigkeit, die ihm anhaftet. - (8) Dieser Zusatz fehlt im Hebräischen. - (9) Nicht notwendig wird jeder Übertreter von Gott mit dem Tode bestraft. - (10) Nichtpriester. - (11) Sie gehören nicht zu seiner Familie. - (12) Weil der Sklave beschnitten wurde und dadurch in ein näheres Verhältnis zum Priester, wie überhaupt zu Israel trat. - (13) Hebr.: Darf von der Gabe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht essen. - (14) Vergl. [1Mos 38,11]. - (15) Mildere Strafe als [3Mos 5,15]. - (16) Die Priester. - (17) Und sie sollen sie (die Israeliten) nicht dadurch, dass sie (die Israeliten) die heiligen Gaben essen (obwohl nicht dazu berechtigt), ein Vergehen der Verschuldung tragen lassen. - (18) Wohl die Priester. Sie dürfen nichts tun, wodurch sie etwas Heiliges entweihen, weil sie sich sonst selbst profanieren. - (19) Hebr.: so bringt es so (ihr Priester), damit ihr Wohlgefallen erlanget: fehlerlos, männlich usw. - (20) Aber nicht notwendigerweise ein männliches Tier sein [3Mos 3]. - (21) Hebr.: Wunde. - (22) Hebr.: Mit zu kurzen oder zu langen Gliedern. - (23) Mit V. 25 zu verbinden. Verboten wird die Kastrierung von Tieren, welche man opfern will, sodann der Kauf von kastrierten Tiere zum Zwecke des Opfers: Weder dürft ihr dies tun, noch aus der Hand eines Fremdlings erwerben und als Speise Gottes darbringen, denn es haftet ihnen ein Schaden und Makel an, darum werden sie euch nicht wohlgefällig machen (V. 25). – Dem Verbote der Kastrierung liegt dieselbe Ursache zu Grunde wie dem Verbote [3Mos 19,19]. - (24) Da die eben geborenen Tiere noch nicht geeignet sind, zur Speise zu dienen, sollen sie auch Gott nicht zum Opfer dargebracht werden. Das Gleiche gilt von der Erstgeburt. [2Mos 22,29] Auch die Beschneidung erfolgt erst am achten Tage. - (25) Demgemäß auch nicht opfern. Jeder Schein von Grausamkeit soll fern gehalten werden. Ähnlich [2Mos 23,19, 5Mos 22,6ff]. - (26) Siehe [3Mos 7,15]. - (27) Wer Gottes Gebote nicht hält, achtet Gott selbst nicht und bezeichnet ihn auch für andere als der Achtung nicht würdig, und so gibt er Anlass zur Lästerung des Namens Gottes. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |

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