Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:4Mos05

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Liber Numeri, Hebraice Vaiedabber. Caput V.

Das vierte Buch Moses Numeri Kap. 5


C. Einige Anordnungen, die in gleicher Zeit gegeben wurden. (5,1 – 6,27) a. Anordnung über die Ausweisung der Unreinen aus dem Lager. (V. 4) b. Anordnung über das Wiedergutmachen von Versündigungen aus Unwissenheit. (V. 8) c. Bestimmung über die Erstlingsgaben. (V. 10) d. Weise, des Ehebruchs verdächtige Frauen zu überführen.

1. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens:
2. Præcipe filiis Israel, ut ejiciant de castris omnem leprosum, et qui semine fluit, pollutusque est super mortuo:

3. Tam masculum quam feminam ejicite de castris, ne contaminent ea cum habitaverim vobiscum.
4. Feceruntque ita filii Israel, et ejecerunt eos extra castra, sicut locutus erat Dominus Moysi.
5. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens:
6. Loquere ad filios Israel: Vir, sive mulier, cum fecerint ex omnibus peccatis, quæ solent hominibus accidere, et per negligentiam transgressi fuerint mandatum Domini, atque deliquerint.

7. Confitebuntur peccatum suum, et reddent ipsum caput, quintamque partem desuper ei, in quem peccaverint.

8. Sin autem non fuerit qui recipiat, dabunt Domino, et erit sacerdotis, excepto ariete, qui offertur pro expiatione, ut sit placabilis hostia.


9. Omnes quoque primitiæ, quas offerunt filii Israel, ad sacerdotem pertinent:
10. Et quidquid in sanctuarium offertur a singulis, et traditur manibus sacerdotis, ipsius erit.
11. Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens:
12. Loquere ad filios Israel, et dices ad eos: Vir, cujus uxor erraverit, maritumque contemnens
13. Dormierit cum altero viro, et hoc maritus deprehendere non quiverit, sed latet adulterium, et testibus argui non potest, quia non est inventa in stupro:


14. Si spiritus zelotypiæ concitaverit virum contra uxorem suam, quæ vel polluta est, vel falsa suspicione appetitur,
15. Adducet eam ad sacerdotem, et offeret oblationem pro illa decimam partem sati farinæ hordeaceæ: non fundet super eam oleum, nec imponet thus: quia sacrificium zelotypiæ est, et oblatio investigans adulterium.

16. Offeret igitur eam sacerdos, et statuet coram Domino.
17. Assumetque aquam sanctam in vase fictili, et pauxillum terræ de pavimento tabernaculi mittet in eam.
18. Cumque steterit mulier in conspectu Domini, discooperiet caput ejus, et ponet super manus illius sacrificium recordationis, et oblationem zelotypiæ: ipse autem tenebit aquas amarissimas, in quibus cum exsecratione maledicta congessit.
19. Adjurabitque eam, et dicet: Si non dormivit vir alienus tecum, et si non polluta es deserto mariti thoro, non te nocebunt aquæ istæ amarissimæ, in quas maledicta congessi.


20. Sin autem declinasti a viro tuo, atque polluta es, et concubuisti cum altero viro:
21. His maledictionibus subjacebis: Det te Dominus in maledictionem, exemplumque cunctorum in populo suo: putrescere faciat femur tuum, et tumens uterus tuus disrumpatur.

22. Ingrediantur aquæ maledictæ in ventrem tuum, et utero tumescente putrescat femur. Et respondebit mulier, Amen, amen.
23. Scribetque sacerdos in libello ista maledicta, et delebit ea aquis amarissimis, in quas maledicta congessit,

24. Et dabit ei bibere. Quas cum exhauserit,
25. Tollet sacerdos de manu ejus sacrificium zelotypiæ, et elevabit illud coram Domino, imponetque illud super altare: ita dumtaxat ut prius,
26. Pugillum sacrificii tollat de eo, quod offertur, et incendat super altare: et sic potum det mulieri aquas amarissimas.
27. Quas cum biberit, si polluta est, et contempto viro adulterii rea, pertransibunt eam aquæ maledictionis, et inflato ventre computrescet femur: eritque mulier in maledictionem, et in exemplum omni populo.


28. Quod si polluta non fuerit, erit innoxia, et faciet liberos.

29. Ista est lex zelotypiæ. Si declinaverit mulier a viro suo, et si polluta fuerit,
30. Maritusque zelotypiæ spiritu concitatus adduxerit eam in conspectu Domini, et fecerit ei sacerdos juxta omnia quæ scripta sunt:
31. Maritus absque culpa erit, et illa recipiet iniquitatem suam.

1. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2. Befiehl den Söhnen Israels, dass sie alle mit Aussatz und Samenfluss Behafteten und alle, welche sich an einem Toten verunreinigt haben, aus dem Lager herausschaffen;1
3. sowohl Männer wie Weiber schaffet aus dem Lager hinaus, damit sie es nicht verunreinigen, da ich unter euch wohne.
4. Und die Söhne Israels taten also und schafften sie vor das Lager hinaus, wie der Herr zu Moses geredet hatte.
5. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
6. Sage den Söhnen Israels: Wenn ein Mann oder ein Weib eine von allen den Sünden begeht, wie sie die Menschen zu begehen pflegen, und aus Unachtsamkeit2 ein Gebot des Herrn übertritt und sich so verschuldet,
7. so sollen sie ihre Sünde bekennen3 und das Hauptgut samt dem fünften Teile darüber an den zurückgeben, gegen welchen sie sich verfehlt haben.
8. Ist aber niemand da, der es empfangen könnte,4 so sollen sie es dem Herrn geben, und es soll dem Priester gehören, mit Ausnahme des Widders, der als Versöhnungsopfer dargebracht wird, damit es ein Opfer der Sühne sei.
9. Auch alle Erstlinge, welche die Söhne Israels opfern, gehören dem Priester;5
10. und alles, was ein jeder im Heiligtume opfert,6 und den Händen des Priesters übergibt, soll diesem gehören.
11. Und der Herr redete zu Moses und sprach:
12. Rede zu den Söhnen Israels und sage ihnen: Wenn ein verheiratetes Weib sich vergeht und, ihren Ehemann verachtend,7
13. einem anderen Manne beiwohnt, und der Ehemann es nicht nachweisen kann, sondern der Ehebruch verborgen bleibt und durch Zeugen nicht erwiesen werden kann, weil sie nicht im Ehebruche betroffen worden ist;8
14. und wenn der Geist der Eifersucht den Mann wider sein Weib aufbringt, mag sie verunreinigt sein, oder aus falschem Argwohne beschuldigt werden,9
15. so soll er sie zum Priester führen und als Opfergabe10 für sie ein Zehntel Epha Gerstenmehl11 darbringen; doch soll er kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf legen; denn es ist ein Eifersuchtsopfer und eine Gabe, die den Ehebruch offenbar machen soll.12
16. Der Priester soll sie nun hinzuführen, und vor den Herrn stellen;
17. und geheiligtes Wasser13 in ein irdenes Gefäß nehmen, und ein wenig Staub vom Boden des Zeltes hineintun.14
18. Wenn dann das Weib vor den Augen des Herrn steht, soll er ihr Haupt entblößen und ihr das Speiseopfer der Erinnerung und das Opfer der Eifersucht in die Hände geben, er selbst aber soll das bittere Wasser in der Hand halten, das er verwünscht und mit Flüchen belastet hat.
19. Hierauf soll er sie beschwören und sagen: Hat kein fremder Mann dir beigewohnt und hast du dich nicht, indem du die Treue gegen deinen Ehegatten verletztest, verunreinigt, so wird dir dies bittere Wasser nicht schaden, über welches ich die Verfluchungen gesprochen habe.
20. Wenn du dich aber gegen deinen Mann vergangen und dich verunreinigt und einem anderen Manne beigewohnt hast,
21. so sollen diese Verwünschungen über dich kommen: Der Herr gebe dich dem Fluche preis und mache dich zum Beispiele für alle unter seinem Volke;15 er lasse deine Hüfte faulen und deinen Leib anschwellen, dass er zerberste.
22. Das Wasser des Fluches dringe in deine Eingeweide, so dass dein Leib aufschwelle und deine Hüfte verfaule. Und das Weib soll antworten: Amen, Amen!16
23. Hierauf soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben, und sie mit den bittern17 Wasser abwaschen, über das er die Flüche gesprochen hat,
24. und ihr dasselbe zu trinken geben.18 Wenn sie ausgetrunken hat,
25. soll der Priester das Speiseopfer der Eifersucht aus ihrer Hand nehmen, und es vor dem Herrn erheben,19 und auf den Altar legen, und zwar nehme er zuerst
26. eine Handvoll von dem Opfer, welches dargebracht wird, und verbrenne es auf dem Altare;20 und so gebe er dem Weibe das bittere Wasser zu trinken.
27. Hat sie es nun getrunken, so wird, wenn sie sich befleckt, und ihren Mann hintangesetzt hat, und des Ehebruches schuldig ist, das Wasser des Fluches sie durchdringen, so dass ihr Leib anschwillt und ihre Hüfte verfault; und das Weib wird für das ganze Volk zum Fluche und zum Beispiel sein.
28. Hat sie sich aber nicht verunreinigt, so soll es ihr nicht schaden, und sie wird Kinder gebären.21
29. Das sind die Bestimmungen über die Eifersucht. Wenn ein Weib ihrem Manne untreu ist und sich verunreinigt,
30. und22 der Mann, vom Geiste der Eifersucht bewegt, sie vor den Herrn führt, und der Priester mit ihr nach allem verfährt, was geschrieben ist:
31. so wird der Mann frei von Schuld,23 sie aber soll die Folgen ihrer Missetat24 tragen.25

Fußnote

Kap. 5 (1) Über die Aussätzigen siehe [3Mos 13,46]. Nur diese drei Klassen sind also aus dem Lager zu verweisen. - (2) Hebr.: Dass sie eine Veruntreuung gegen Gott begehen und der Betreffende so in Schuld gerät. – Es ist von den [3Mos 6,1-7] beschriebenen Vergehen die Rede. - (3) [3Mos 5,5] wird das Bekenntnis für einige andere Sünden vorgeschrieben, für die Vergehungen 5,14 – 6,7 nicht ausdrücklich; doch setzt das Opfer eines Widders, das nur für ein Vergehen des Diebstahles, des Betruges, der Vorenthaltung dargebracht ward, ein gewisses Bekenntnis voraus, noch viel mehr aber die Buße oder Zurückerstattung [4Mos 5,16] und [4Mos 6,5]. Hier wird das Bekenntnis noch ausdrücklich vorgeschrieben. - (4) Richtiger: Wenn aber der Betreffende keinen nächsten Verwandten (Goel [3Mos 25,25]) hinterlassen hat. - (5) Hebr.: Alle dem Herrn geweihten Gaben. Der Einzelbestimmung V. 8 wird V. 9, 10 die allgemeine Vorschrift beigefügt, dass die heiligen Gaben der Israeliten, soweit solche auf den Altar kommen, dem jeweilig amtierenden Priester zufallen sollen. Vergl. [3Mos 7,7-9]. - (6) Hebr.: Ihm soll gehören, was irgend jemand heiligt; was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören. - (7) Hebr.: und ihrem Ehemanne untreu ward. (Vollendeter Ehebruch) - (8) Wenn Zeugen zugegen waren oder sie auf frischer Tat ertappt ward, galt [3Mos 20,10]. - (9) V. 12 beschreibt das Verbrechen, dieser den Seelenzustand des Mannes. Ein Verdacht, der jedes Beweisgrundes entbehrt, ist etwas Böses und wird deshalb vom bösen Geiste genährt. - (10) Hebr.: Dies Opfer ähnelt am meisten dem Sündopfer. An Rang das niedrigste ward das Eifersuchtsopfer von allen nach der Weise der Armen dargebracht. [3Mos 5,11] - (11) Gerste war nur halb so viel wert wie Weizen. [2Koe 7,1] - (12) Nach der Mischna ward es in der zweiten Hälfte des ersten Jahrhunderts n. Chr. Abgeschafft, weil der Ehebrecher zu viele waren. - (13) Aus dem ehernen Becken [2Mos 30,18]. - (14) Wasser und Staub sollen ihr Furcht vor Gott einflössen und sie zum Geständnisse der Wahrheit bewegen. - (15) Gegensatz [1Mos 48,20]. - (16) Gestand eine wirkliche Ehebrecherin ihr Vergehen nicht, so war dies kein Meineid, sondern die Annahme der Strafe, war doch die Frau nicht verpflichtet, sich selbst anzuklagen, oder auch nur zu bekennen, so lange kein Beweis gegen sie vorlag, denn gestand sie, so drohte der Tod. Der hauptsächlichste Zweck des Verfahrens ist die Beruhigung der Männer, indem diese ihre Sache Jahve übergeben. - (17) Das dem Weibe bittere Schmerzen bereiten soll, im Falle es schuldig ist. - (18) Nach dem Opfer. Das Hebr. fährt fort: Damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh. 25. Sodann soll usw. - (19) Kreuzweise hin- und herbewegen. - (20) Das Übrige gehört dem Priester. Das Opfer soll Gott bewegen, die Wahrheit offenbar zu machen. - (21) Die Strafe war also, dass sie untauglich ward, Kinder zu gebären. Nach der Anrufung des Urteils Gottes versöhnten sich die Ehegatten wohl und überließen Gott alles übrige. Übrigens sollte die Strafe wohl nicht unfehlbar eintreten, sondern der höchste Gesetzgeber konnte dieselbe nach seiner Weisheit suspendieren oder nachlassen, in Rücksicht auf die Versöhnung der Eheleute oder ihr friedliches Beisammenwohnen. - (22) Oder auch. - (23) Auch wenn sein Verdacht unbegründet war. - (24) Wenn sie schuldig ist. - (25) Dieser Zusatz V. 31 scheint jünger zu sein als das allgemeine Gesetz. Die Frau kann nicht weiter über den Mann Klage führen, denn solche würde auf Gott zurückfallen. Der Mann hat, wenn er durch ungegründeten Verdacht sich verfehlt, dadurch gesühnt, dass er Gott die Sache vorgelegt und nicht weiter auf dieselbe zurückkommt, da jeder weitere Verdacht sich zugleich gegen Gottes Richteramt wenden würde. Es wird in der ganzen heiligen Schrift kein Beispiel angeführt, dass Gott jene Strafe verhängt. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 |

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