Kategorie:BIBLIA SACRA:AT:5Mos24

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Liber Deuteronomii, Hebraice elle Haddebarim. Caput XXIV.

Das fünfte Buch Moses Deuteronomium Kap. 24


Fortsetzung

1. Si acceperit homo uxorem, et habuerit eam, et non invenerit gratiam ante oculos ejus propter aliquam fœditatem: scribet libellum repudii, et dabit in manu illius, et dimittet eam de domo sua.
2. Cumque egressa alterum maritum duxerit,
3. Et ille quoque oderit eam, dederitque ei libellum repudii, et dimiserit de domo sua, vel certe mortuus fuerit:
4. Non poterit prior maritus recipere eam in uxorem: quia polluta est, et abominabilis facta est coram Domino: ne peccare facias terram tuam, quam Dominus Deus tuus tradiderit tibi possidendam.
5. Cum acceperit homo nuper uxorem, non procedet ad bellum, nec ei quippiam necessitatis injungetur publicæ, sed vacabit absque culpa domi suæ, ut uno anno lætetur cum uxore sua.
6. Non accipies loco pignoris inferiorem, et superiorem molam: quia animam suam opposuit tibi.
7. Si deprehensus fuerit homo sollicitans fratrem suum de filiis Israel, et vendito eo acceperit pretium, interficietur, et auferes malum de medio tui.
8. Observa diligenter ne incurras plagam lepræ, sed facies quæcumque docuerint te sacerdotes Levitici generis juxta id, quod præcepi eis, et imple sollicite.
9. Mementote quæ fecerit Dominus Deus vester Mariæ in via cum egrederemini de Ægypto.
10. Cum repetes a proximo tuo rem aliquam, quam debet tibi, non ingredieris domum ejus ut pignus auferas:
11. Sed stabis foris, et ille tibi proferet quod habuerit.
12. Sin autem pauper est, non pernoctabit apud te pignus,
13. Sed statim reddes ei ante solis occasum: ut dormiens in vestimento suo, benedicat tibi, et habeas justitiam coram Domino Deo tuo.
14. Non negabis mercedem indigentis, et pauperis fratris tui, sive advenæ, qui tecum moratur in terra, et intra portas tuas est:
15. Sed eadem die reddes ei pretium laboris sui ante solis occasum, quia pauper est, et ex eo sustentat animam suam: ne clamet contra te ad Dominum, et reputetur tibi in peccatum.
16. Non occidentur patres pro filiis, nec filii pro patribus, sed unusquisque pro peccato suo morietur.
17. Non pervertes judicium advenæ et pupilli, nec auferes pignoris loco viduæ vestimentum.
18. Memento quod servieris in Ægypto, et eruerit te Dominus Deus tuus inde. Idcirco præcipio tibi ut facias hanc rem.
19. Quando messueris segetem in agro tuo, et oblitus manipulum reliqueris, non reverteris ut tollas illum: sed advenam, et pupillum, et viduam auferre patieris, ut benedicat tibi Dominus Deus tuus in omni opere manuum tuarum.
20. Si fruges collegeris olivarum, quidquid remanserit in arboribus, non reverteris ut colligas: sed relinques advenæ, pupillo, ac viduæ.
21. Si vindemiaveris vineam tuam, non colliges remanentes racemos, sed cedent in usus advenæ, pupilli ac viduæ.
22. Memento quod et tu servieris in Ægypto, et idcirco præcipio tibi ut facias hanc rem.


1. Wenn ein Mann ein Weib nimmt und heimführt, und sie findet dann kein Wohlgefallen vor seinen Augen wegen irgend etwas Garstigem,1 so soll er einen Scheidebrief schreiben,2 und ihr denselben einhändigen, und sie aus seinem Hause entlassen. [Mt 5,31, Mt 19,7, Mk 10,4]
2. Und wenn sie fortgegangen ist und einen anderen Mann genommen hat,3
3. und dieser ihr gleichfalls abgeneigt wird, und ihr den Scheidebrief gibt, und sie aus seinem Hause entlässt, oder wenn er etwa stirbt,4
4. so kann der erste Mann sie nicht wieder zum Weibe nehmen; denn5 sie ist verunreinigt und verabscheuungswürdig geworden vor dem Herrn;6 bringe keine Sünde auf dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitze geben wird.7
5. Wenn jemand vor kurzem ein Weib genommen hat, so braucht er nicht in den Kampf zu ziehen, noch soll ihm irgend eine öffentliche Last auferlegt werden, sondern er mag zu Hause bleiben, ohne dadurch eine Schuld auf sich zu laden, um sich ein Jahr mit seinem Weibe zu freuen. [5Mos 20,7]
6. Du sollst den untern und auch den obern Mühlstein nicht zum Pfande nehmen;8 denn so hat er dir sein Leben verpfändet.9
7. Wird jemand dabei betroffen, dass er seinem Bruder, einem von den Söhnen Israels nachstellt10 und ihn für Geld verkauft, so soll er getötet werden, und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen. [2Mos 21,16]
8. Hüte dich wohl, nicht der Plage des Aussatzes zu verfallen,11 sondern tue alles, was die Priester vom Geschlechte Levi dich lehren werden, dem gemäß, was ich ihnen geboten habe, und erfülle es sorgfältig.
9. Gedenket, was der Herr, euer Gott, an Maria auf dem Wege getan hat, nach eurem Auszuge aus Ägypten.12 [4Mos 12,10]
10. Wenn du13 von deinem Nächsten etwas einforderst, was er dir schuldet, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ein Pfand zu nehmen,14
11. sondern du sollst draußen stehen bleiben, und er soll dir hinausbringen, was er hat. [2Mos 22,26]
12. Ist er aber arm, so soll das Pfand nicht über Nacht bei dir bleiben, [2Mos 22,26]
13. vielmehr sollst du es ihm alsbald vor Sonnenuntergang zurückgeben, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne, und du gerechtfertigt seiest vor dem Herrn, deinem Gott.15
14. Deinem bedürftigen und armen Bruder sollst du den Lohn nicht versagen, noch auch dem Fremdling, der bei dir im Lande weilt und innerhalb deiner Tore ist,16 [3Mos 19,13, Tob 4,15]
15. sondern an demselben Tage sollst du ihm den Lohn seiner Arbeit geben noch vor Sonnenuntergang, denn er ist arm und erhält sein Leben damit; damit er nicht wider dich zu dem Herrn rufe und es dir zur Sünde gerechnet werde.
16. Die Väter sollen nicht um der Söhne willen17 getötet werden, und die Söhne nicht um der Väter willen, sondern jeder soll für seine eigene Verschuldung sterben. [2Koe 14,6, 2Chr 25,4, Ez 18,20]
17. Du sollst das Recht des Fremdlings oder der Waise nicht verkehren, noch das Kleid einer Witwe als Pfand wegnehmen.
18. Gedenke, dass du in Ägypten dienstbar warest und der Herr, dein Gott, dich von dort freigemacht hat. Darum gebiete ich dir, dies zu tun.
19. Wenn du die Saat von deinem Acker einerntest und eine Garbe aus Versehen zurücklässest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sondern du sollst den Fremdling, die Waise und die Witwe sie auflesen lassen, damit der Herr, dein Gott, dich in allen Werken deiner Hände segne.18
20. Wenn du die Früchte der Ölbäume sammelst, so sollst du nicht umkehren, um abzunehmen, was an den Bäumen zurückgeblieben ist, sondern du sollst es dem Fremdlinge, der Waise und der Witwe überlassen.
21. Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du die zurückbleibenden Trauben nicht nachlesen, sondern sie sollen dem Fremdling, der Waise und der Witwe überlassen sein.
22. Gedenke, dass auch du dienstbar gewesen bist in Ägypten, und darum gebiete ich dir, dies zu tun.


Fußnote

Kap. 24 (1) Dieser Ausdruck fand später verschiedenartige Deutung. Jedenfalls genügte nicht jedes Missfallen als Ursache zur Verstoßung. Die Schule Schammais bezog ihn auf Unkeuschheit, die Hillels auf irgendeine Unannehmlichkeit an dem Weibe (so die Pharisäer [Mt 19,3]). - (2) Die Verstoßung soll unmittelbar und mittelbar beschränkt werden. Der Ehemann darf nicht aus jeder beliebigen Ursache verstoßen, und ist eine rechtmäßige vorhanden, so nicht ohne Beobachtung gewisser Formalitäten. Nach dem Hebr. ist V. 1-3 als Vordersatz zu fassen. Hiernach führt Moses nicht eine neue Vorschrift ein, sondern erwähnt nur eine herrschende Sitte als Voraussetzung der Beschränkung, die er auferlegen will. Schriftliche Bezeugung war erforderlich, um die Freiheit zum Eingehen einer neuen Ehe zu begründen oder, wenn auch diese aufgelöst ward, das Weib gegen Forderungen ihres ersten Mannes sicher zu stellen. (V. 4) - (3) Durch die Scheidung wurde der erste Mann für sie wie tot. - (4) Zwei Weisen der Lösung des Ehebundes. - (5) Hebr.: Nachdem. - (6) Hebr.: Denn das (dass sie zum ersten Manne zurückkehrt) ist ein Greuel vor Jahve. Es läge entweder der Verdacht nahe, dass der erste Mann die Scheidung nicht wahrhaft gewollt, sondern nur den Missbrauch seiner Gattin hat gestatten wollen, oder es ist die gebührende Strafe für die Übereilung. - (7) Das Land nimmt teil an der Strafe. - (8) Hebr.: Pfände nicht Handmühle oder Mühlstein. Ohne den oberen Stein wird die Mühle wertlos. Dies Pfand kommt nur bei Armen in Betracht. - (9) Es ist zur Bereitung des täglichen Unterhaltes unbedingt notwendig. - (10) Hebr.: raubt und ihn gewalttätig behandelt und verkauft. Vergl. [2Mos 21,16]. Der Verkauf ist wohl in's Ausland gedacht, so dass der Arme aus der Gemeinschaft Israels herausgerissen wird; ein Verbrechen, das dem Morde gleichgestellt wird. - (11) Das Hebräische ist etwa zu übersetzen: Beobachtet, was den Aussatz angeht, sorgfältig; alles wahrend und nach allem tuend, was euch die Leviten und Priester lehren werden, wie ich euch vorschreibe, so sollt ihr es beobachten und tun. - (12) Der Verfasser weist auf Maria hin, um zu zeigen, dass Gott sich diesen Gegenstand vorbehalten hat und ihn durch die Priester ordnet, insbesondere was die Absonderung angeht. - (13) Israelit. - (14) Nicht dir gehört es zu, dir das Pfand zu wählen. Bei dem unbedingten Zinsverbot ward ein Unterpfand für das Kapital gestellt. Schien dies ungenügend, so konnte der Gläubiger das Darlehen verweigern. - (15) Die Missachtung dieses Gebotes rügt [Amos 2,8, Job 22,6]. Wie V. 6 das zum Unterhalte Notwendige zu nehmen verbietet, so V. 13 das zur Ruhe Erforderte, V. 17 das bei Tag und Nacht vom Anstande Verlangte. - (16) Dieser wird im rechte dem Israeliten gleichgestellt. - (17) Hebr.: Zu den Kindern hinzu. Gegensatz zu heidnischen Blutgesetzen. Gott sucht die Vergehungen der Väter an den Kindern heim bis in's vierte Glied, doch hier handelt es sich nicht um Gottes Vorsehung, sondern um die von der menschlichen Autorität zu verhängende Strafe. Achans Strafe bildet keine Ausnahme, da bei ihm der Bann vollstreckt ward. [Jos 7,24ff] Vergl. auch [2Sam 21,6.8ff]. Wegen der Beobachtung dieser Vorschrift wird Amasias [4Mos 30,3] gelobt. - (18) Vergl. [2Koe 14,6, 2Chr 25,4]. - Weitere Kapitel: 01 | 02 | 03 | 04 | 05 | 06 | 07 | 08 | 09 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 |

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