Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:I-199

Aus Vulgata
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199. Welches sind die Wirkungen eines Gelübdes?


Die Wirkungen eines Gelübdes sind diese:

1. wer es erfüllt, übt die Tugend der Gottesverehrung, die höchste der sittlichen Tugenden;
2. wer es verletzt, begeht einen Gottesraub.

Wer also ein gelobtes Werk verrichtet, hat ein doppeltes Verdienst:
a) das Verdienst der Tugend, zu der das Werk gehört, z.B. das Verdienst der Nächstenliebe, wenn man gelobtes Almosen spendet,
b) das Verdienst der Gottesverehrung kraft des Gelübdes. Bei der Verletzung des Gelübdes verhält es sich so:
a) ist das gelobte Werk nicht schon an sich unter Sünde geboten, z.B. eine Wallfahrt, so begeht man durch die Nichterfüllung nur die Sünde des Gottesraubes;
b) ist das gelobte Werk aber schon an sich unter Sünde geboten, z.B. die Bewahrung der Keuschheit, so begeht man durch die Übertretung des Gelübdes eine doppelte Sünde: erstens die Sünde gegen das betreffende Gebot, in unserem Beispiel gegen das sechste Gebot, und zweitens die Sünde des Gelübdebruches, des Gottesraubes.

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