Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:I-201

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201. Welche Ordensgelübde unterscheidet man?


Man unterscheidet
1. feierliche,
2. einfache Ordensgelübde; diese können wieder sein ewige oder zeitliche.
Feierlich ist das Gelübde, wenn es von der Kirche als feierlich anerkannt ist. Alle anderen Gelübde sind einfach.

Die feierlichen Gelübde unterscheiden sich von den einfachen nicht durch ihr Wesen, sondern durch bestimmte Wirkungen:
a) Die feierlichen Gelübde machen entgegenstehende Handlungen nicht nur unerlaubt, sondern auch ungültig. Die einfachen Gelübde machen die entgegenstehenden Handlungen unerlaubt, aber nicht ungültig. Dies gilt besonders bezüglich des Abschlusses einer Ehe und des Besitzes und Erwerbs von Eigentum.
b) Die feierlichen Gelübde verbinden die Ordensperson fester mit dem Orden. Deshalb ist die Entlassung eines feierlichen Professen meist schwerer. Auch dispensiert die Kirche nur in den seltensten Fällen und nur aus schwerwiegenden Gründen von den feierlichen Gelübden.

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