Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:III-222

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222. Wann sündigt die Ordensperson gegen die Tugend der Armut?


Die Ordensperson sündigt gegen die Tugend der Armut,

1. wenn sie die Beschwerden der Armut nur mit Unmut und Widerwillen erträgt,
2. wenn sie unordentlich an einer Sache hängt,
3. wenn sie überflüssige oder zu wertvolle Sachen gebraucht oder zu haben wünscht.

Wer überflüssige oder zu kostbare Sachen gebraucht, sündigt leicht auch gegen das Gelübde der Armut, wenn nämlich der Obere die Erlaubnis dazu nicht gegeben hat oder überhaupt nicht geben konnte, weil sie gegen den Geist der Regel ist.

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