Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:IV-1-228

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228. Wie viele Sünden begeht die Ordensperson, wenn sie gegen die Keuschheit fehlt?


Wenn die Ordensperson gegen die Keuschheit fehlt, begeht sie zwei oder gar drei Sünden:

1. eine Sünde gegen das sechste und neunte Gebot,
2. einen Gottesraub durch Verletzung des Gelübdes,
3. eine Sünde gegen die Nächstenliebe, wenn sie durch ihre Verfehlung noch Ärgernis gibt.

Die Ordensperson, die gegen die Keuschheit schwer gesündigt hat, muss in der Beichte angeben, dass sie das Gelübde der Keuschheit abgelegt hat, wenn dies der Beichtvater nicht schon weiß.
Für die Schwere der Sünde ist es nicht von Bedeutung, ob das Gelübde feierlich oder einfach, ewig oder zeitlich ist. Dies braucht man also nicht eigens in der Beichte zu sagen.

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