Kategorie:Ordenskatechismus:12.Kapitel:IV-2-b-236

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236. Wie soll sich die Ordensperson Weltleuten gegenüber verhalten?


Weltleuten gegenüber verhalte sich die Ordensperson so:

1. sie schränke den Verkehr mit ihnen nach Möglichkeit ein;
2. sie tue nichts ohne Wissen und Erlaubnis der Oberen;
3. sie bleibe bescheiden und in Gott gesammelt und meide eitle und unnütze Unterhaltungen.

Das gilt auch hinsichtlich der Anverwandten und Freunde. Erhöhte Vorsicht ist beim Verkehr mit Personen des andern Geschlechts geboten.
Ins Sprechzimmer gehe die Ordensperson nie ohne hinreichenden Grund und entsprechende Erlaubnis und kehre möglichst bald in die Einsamkeit des Klosters zurück.

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