Kategorie:Ordenskatechismus:14.Kapitel:III-1-255

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255. Wie sollen wir die Augen abtöten?


Wir sollen die Augen abtöten, indem wir uns aller sündhafter, unnützer und öfters auch erlaubter Blicke enthalten.
Sündhaft sind vor allem freiwillige wollüstige Blicke.
Gefährlich ist das unnötige und längere Anschauen von Personen des anderen Geschlechts.
Unnütz ist meist das Betrachten von Vorgängen in und außerhalb des Klosters, die uns nichts angehen, sowie das Lesen von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern, deren Kenntnis von unserem Beruf nicht gefordert wird.

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